Rote Karte für private Blaue Tonne

„Eine sehr gute Nachricht für die Hamburgerinnen und Hamburger“ – Mit diesen Worten hat Monika Schaal, umweltpolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion, auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) im Streit um die „Blaue Tonne“ zum Sammeln von Altpapier reagiert. Der Entscheidung zufolge darf allein die Hamburger Stadtreinigung Altpapier in „Blauen Tonnen“ einsammeln.

Das Hamburger OVG hatte zuvor im Sinne der Hamburger Stadtreinigung entschieden, nachdem das Verwaltungsgericht einem privaten Entsorger gestattet hatte, zusätzlich zu den „Blauen Tonnen“ der Stadtreinigung den Haushalten ebenfalls „Blaue Tonnen“ vor die Tür zu stellen. Darüber hatten sich rund 600 Hamburger Haushalte beschwert.

Zur Begründung führte das OVG aus, dass private Haushalte verpflichtet sind, Abfälle, die sie nicht selbst verwerten, zur Entsorgung den öffentlich-rechtlichen Entsorgern – also der Hamburger Stadtreinigung – zu überlassen. Private dürften Altpapier nicht einsammeln, weil das dem öffentlichen Interesse entgegensteht. Denn die Papiersammlung der Privaten gefährde das in Hamburg bestehende Rücknahmesystem der Stadtreinigung für gebrauchte Verkaufsverpackungen „existenziell“.

Die Stadtreinigung brauche die Einnahmen aus dem Verkauf des eingesammelten Altpapiers, um die Müllgebühren niedrig zu halten, sagte Schaal. Die Stadtreinigung müsse die Entsorgungsinfrastruktur auf jeden Fall vorhalten – auch wenn sich das Geschäft mit dem Altpapier für sie nicht mehr lohnen sollte.

„Die privaten Entsorger könnten sich dagegen jederzeit aus dem Geschäft zurückziehen, wenn es sich für sie nicht mehr lohnt. Sie wären nicht verpflichtet, die Entsorgung zu garantieren“, betonte Schaal. In Hamburg dürfe es aber keine Rosinenpickerei im Müllgeschäft geben. „Das wäre am Ende teuer für alle und würde die Umwelt gefährden“, sagt Schaal.

Die Umwelt- und Energieexperten der SPD-Fraktionen aus den Bundesländern hatten sich im Streit um die Blaue Tonne bereits vor drei Wochen für eine Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes ausgesprochen. Danach sollen private Entsorger künftig erst dann kommerziell Altpapier einsammeln dürfen, wenn der kommunale Entsorgungsträger zustimmt. „Die Zustimmung kann verweigert werden, wenn die Aufgabenerledigung des kommunalen Entsorgungsträgers beeinträchtigt wird oder maßgebliche Auswirkungen auf die Gebührenhöhe bei den privaten Haushalten zu erwarten sind“, sagte Schaal.

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