„Kaufen“ kann man sich dafür nichts, aber es ist doch manchmal beruhigend, wenn unabhängige Instanzen bestätigen, was man selbst gefühlsmäßig auch meinte: Dass Radio Hamburg Werbespots von WWL veröffentlichte, verstieß gegen geltendes Recht. Jetzt hat der Medienrat festgestellt, dass Radio Hamburg mit der Ausstrahlung zweier Spots der Volksinitiative “Wir wollen lernen“ im kommerziellen Werbeblock in der Zeit vom 28. Mai bis zum 12. Juni 2010 gegen das Verbot politischer Werbung nach § 16 Abs. 1 Medienstaatsvertrag HSH in Verbindung mit § 7 Abs. 9 Satz 1 Rundfunkstaatsvertrag verstoßen hat, und diesen Verstoß förmlich beanstandet.
Und was soll man von der Umgehung des Ausstrahlungsverbots durch das Hamburger Abendblatt halten:
Nachdem die Landesmedienanstalt den Rundfunksendern die Ausstrahlung eines WWL-Spots untersagt hatte, veröffentlichte das Hamburger Abendblatt den Spot im Rahmen seiner Online-Berichterstattung über das Verbot als Audiodatei:
http://www.abendblatt.de/hamburg/article1556927/Das-ist-der-Spot-den-die-Medienanstalt-verbietet.html