Ein schwerer Unfall, Krankheit oder Hinfälligkeit im Alter sind Schicksalsschläge, die Menschen völlig handlungsunfähig machen können. Von einem Tag zum anderen ist es dann nicht mehr möglich, eigene Entscheidungen zu fällen. Damit andere im Sinne eines Kranken oder Sterbenden handeln können, ist es sinnvoll, beizeiten eine Patientenverfügung aufzusetzen. Tipps gibt es von der Verbraucherzentrale.
Wer im Ernstfall lebensverlängernde Maßnahmen wie Beatmung oder künstliche Ernährung ausschließen möchte, sollte dies darin vorsorglich schriftlich dokumentieren. Wie eine Verfügung verfasst werden sollte und weshalb eine Kombination mit einer Vorsorgevollmacht ratsam ist, erläutert der Ratgeber „Patientenverfügung“ der Verbraucherzentrale. Auf rund 140 Seiten liefert das Buch das nötige Hintergrundwissen, Praxisbeispiele und konkrete Formulierungshilfen. Die Lektüre hilft zudem dabei, sich umsichtig mit dem Thema Sterben zu beschäftigen.
Den Ratgeber „Patientenverfügung“ gibt es für 7,90 Euro im Infozentrum der Verbraucherzentrale (Mo – Fr 10 – 18 Uhr). Zu bestellen für 10,40 Euro per Post mit formloser Einzugsermächtigung bei der Verbraucherzentrale Hamburg, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg, oder gegen Rechnung per Telefon 040-24832-104, per Fax 040-24832-290, Mail bestellung@vzhh.de oder Internet www.vzhh.de .