Damit im Ernstfall der richtige Wille geschieht

Ein schwerer Unfall, Krankheit oder Hinfälligkeit im Alter sind Schicksals­schläge, die Menschen völlig handlungsunfähig machen können. Von einem Tag zum anderen ist es dann nicht mehr möglich, eigene Entschei­dungen zu fällen. Damit andere im Sinne eines Kranken oder Sterbenden handeln können, ist es sinnvoll, beizeiten eine Patienten­verfügung aufzu­setzen. Tipps gibt es von der Verbraucherzentrale.

Wer im Ernstfall lebensverlängernde Maßnah­men wie Beatmung oder künstliche Ernährung ausschließen möchte, sollte dies darin vorsorg­lich schriftlich dokumentieren. Wie eine Verfü­gung verfasst werden sollte und weshalb eine Kombination mit einer Vorsorgevollmacht ratsam ist, er­läutert der Ratgeber „Patientenverfügung“ der Verbraucherzentrale. Auf rund 140 Sei­ten liefert das Buch das nötige Hintergrundwissen, Praxis­beispiele und konkrete Formulierungshilfen. Die Lektüre hilft zudem dabei, sich umsichtig mit dem Thema Sterben zu beschäftigen.

Den Ratgeber „Patientenverfügung“ gibt es für 7,90 Euro im Infozentrum der Verbraucherzentrale (Mo – Fr 10 – 18 Uhr). Zu bestellen für 10,40 Euro per Post mit formloser Einzugsermächtigung bei der Verbraucherzentrale Hamburg, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg, oder gegen Rechnung per Telefon 040-24832-104, per Fax 040-24832-290, Mail bestellung@vzhh.de oder Internet www.vzhh.de .

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