Wahlkreise: Neue Beratung

WAHLphotocase.jpegDie CDU hat gestern (wie bereits kurz berichtet) die Befragung der Wahlkreiskommission im Verfassungsausschuss verweigert. GAL und SPD hatten diese im Ausschuss anhören wollen, weil sie erheblich Kritik an ihren Empfehlungen zum Neuzuschnitt der Wahlkreise haben. Daraufhin beantragten die GAL und SPD-Abgeordneten eine Öffentliche Anhörung.

Der Verfassungsausschuss der Bürgerschaft beriet gestern die Empfehlung der Wahlkreiskommission (Drucksache 18/5252) zur Neuschneidung der Wahlkreise in Hamburg. Seit dem Volksentscheid zum neuen Wahlrecht ist Hamburg in 17 Wahlkreise eingeteilt worden.

Allerdings wurden Änderungen notwendig, weil die CDU die Bezirksgrenzen im Rahmen der Bezirksverwaltungsreform teilweise verändert hat. So wird Wilhelmsburg zukünftig vom Bezirk Harburg zum Bezirk Mitte wechseln. Ein neu geschaffener und sogleich umstrittener Stadtteil „Sternschanze“ wird von Mitte und Eimsbüttel zukünftig Altona zugeschlagen.

Da die Wahlkreisgrenzen gesetzlich an die Bezirksgrenzen gekoppelt sind, ist ein Neuzuschnitt unumgänglich.

Insbesondere die vom Harburger CDU-Fraktionsvorsitzenden Fischer gegen die Stimmen von GAL und SPD in der Bezirksversammlung durchgedrückte Teilung der Stadtteile Heimfeld und Eißendorf wird kritisiert. Nach dem Wahlgesetz sollen nur in Ausnahmefällen Stadtteile durchschnitten werden.

Auch der Neuzuschnitt in Mitte, wo sich SPD und CDU auf Riesenwahlkreise von der Ost-Landesgrenze (Billstedt) bis zur West-Landesgrenze (Finkenwerder) geeinigt haben, ist nicht bürgernah und geht an den Bedürfnissen vor Ort vorbei. Auch hier werden die Vorgaben des Wahlgesetzes nur unzureichend berücksichtigt.

Wahlkreise sollen demnach zusammenhängende Gebiete umfassen, was Finkenwerder mit Wilhelmsburg oder Billstedt verbindet, bleibt das Geheimnis der Wahlkreiskommission.

Die Entscheidung der Wahlkreiskommission ist jedoch keinesfalls einstimmig gefasst worden. Vor diesem Hintergrund haben GAL und SPD beantragt, die gesamte Wahlkreiskommission sowie die betroffenen Bezirksamtsleiter in den Verfassungsausschuss einzuladen, um mehr über die Hintergründe der Entscheidungsfindung zu erfahren. Dies hatte die CDU jedoch, mit der Begründung keinen weiteren Beratungsbedarf zu haben, abgelehnt.

Die von GAL und SPD beantragte öffentliche Anhörung bietet nun die Möglichkeit, die Gründe der Wahlkreisneuzuschnitte in Harburg und Mitte zu beleuchten.

Dazu Farid Müller, verfassungspolitischer Sprecher der GAL: „Die vom Gesetz bestimmte Unabhängigkeit der Wahlkreiskommission ist mit diesen Empfehlungen in Frage gestellt. Die Wahlkreiskommission sollte um die besten überparteilichen Lösungen ringen und nicht mit fragwürdigen Mehrheiten Wahlkreise für bestimmte Parteien zurechtbiegen.“

Mitglieder der Wahlkreiskommision:

Willi Beiß (Vorsitzender und Landeswahlleiter untersteht der CDU-Innenbehörde), Joachim Pradel (Mitglied des Oberverwaltungsgerichts), Ernst-Otto Schulz (Mitglied des Oberverwaltungsgerichts), Dr. Jürgen Gündisch (benannt von der CDU-Fraktion)., Dr. Bettina Kähler (benannt von der GAL-Fraktion), Fridtjof Kelber (benannt von der CDU-Fraktion) und Elisabeth Kiausch (benannt von der SPD-Fraktion).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.