Videoüberwachung: Recht wahren!

UEBERWACHUNG.jpgDie SPD-Bürgerschaftsfraktion hat die Innenbehörde aufgefordert, die Videoüberwachung auf der Reeperbahn streng nach den Vorgaben von Polizeirecht und Grundgesetz durchzuführen. Die GAL spricht von einer „schweren politischen Schlappe“ für den Senat, nachdem heute per einstweiliger Anordnung der Betrieb einer Kamera untersagt wurde.

„Die Leichtfertigkeit, mit der sich der Innensenator über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger hinwegsetzt, ist in einer schweren politischen Schlappe geendet“, erklärt Antje Möller, innenpolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion, zur Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichtes, das Filmen einer Privatwohnung durch eine Überwachungskamera auf der Reeperbahn zu untersagen.

„Das Gericht hat deutlich das gesamte Verfahren bei der Videoüberwachung privater Räume an der Reeperbahn beanstandet. Weder scheint die Dienstanweisung rechtmäßig zu sein, noch folgt das Verfahren, mit dem die Schwarzschaltung der Bilder aus dem privaten Bereich erfolgt, rechtstaatlichen Grundsätzen“, so Möller weiter.

SPD-Innenexperte Dr. Andreas Dressel erinnerte daran, Innensenator Nagel habe den Anwohnern auf St. Pauli versprochen, durch technische Vorkehrungen dafür zu sorgen, private Bereiche von der Überwachung auszunehmen.

„Dass es offenbar bereits in den ersten drei Monaten der Videoüberwachung mehrfach zum Filmen privater Bereiche gekommen ist, ist nicht hinnehmbar und gibt zu Fragen Anlass“, sagte Dressel und kündigte eine Anfrage an den Senat zu den Vorgängen an.

„Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist und bleibt im Rahmen eines polizeilichen Gesamtkonzeptes richtig.“ Über die Wahrung der rechtsstaatlichen Standards dürfe es aber keine zwei Meinungen geben. „Hier geht es um die grundgesetzlich geschützte Unverletzlichkeit von Wohnungen“, betonte Dressel.

Möller kritisiert hingegen, dass der Erfolg der Videoüberwachung sich nicht belegen lässt und der Innensenator die geforderte Evaluation der Maßnahmen stets verweigert hat. „Ich fürchte, dass der Senator den Grundrechtsverstoß nicht z.B. durch eine mechanische Sperre unterbinden wird. Deshalb werden wir eine Selbstbefassung im Innenausschuss zur Handhabung der Maßnahmen beantragen. Auch vom hamburgischen Datenschutzbeauftragten erwarten wir die Überprüfung seiner Zustimmung zu diesem Eingriff in die Grundrechte.“

Das Oberverwaltungsgericht hat in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes der Polizei untersagt, eine im 2. Stockwerk an der Reeperbahn gelegene private Wohnung durch eine auf dem Mittelstreifen der Reeperbahn installierte Videokamera zu filmen.

Die Überwachung einer Privatwohnung mit einer Videokamera greife in die nach Artikel 13 Absatz 1 Grundgesetz geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung ein. Sie sei nur zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und in der Regel nur unter Wahrung des Richtervorbehalts zulässig. An diese Anforderungen habe sich die Polizei nicht gehalten.

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