Verfahrensdauer bei Gerichten: Gemischte Bilanz

gericht.jpgDie GAL-Fraktion sieht noch keine Erholung bei der Verfahrensdauer bei den Gerichten. Sie beruft sich dabei auf die Antwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Till Steffen.

Danach konnte der Senat für den großen Bereich der Zivilgerichtsbarkeit noch keine Zahlen vorlegen. Die Verfahrensdauer bei den Verwaltungsgerichten stieg erheblich an die erhebliche Zunahme bei der Strafjustiz im Vorjahr glich sich etwas aus (s. auch Anfrage 18/3388 (2004) und 18/3733 (2005).

Steffen: „Anlass zum Jubeln besteht mit Sicherheit nicht. Im Gegenteil: Ein Teil der vorgelegten Zahlen gibt Anlass zur Sorge, so etwa der kontinuierliche Anstieg der Verfahrensdauer bei den Verwaltungsgerichten.“

Im Jahr 2006 betrug die durchschnittliche Dauer eines Hauptsacheverfahrens vor dem Verwaltungsgericht (zuständig z.B. für den Streit um eine Baugenehmigung) 18,9 Monate, im Jahr 2005 waren es noch 15,4 Monate und im Jahr 2004 13,1 Monate. Die Dauer eines Berufungsverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht stieg gleichzeitig auf 18,1 Monate (2005: 15,2; 2004: 10,3). So streitet man in zwei Instanzen mit den Behörden nun rund drei Jahre statt rund zwei Jahre.

Der Rückgang der Verfahrensdauer bei den Sozialgerichten steht mit diesem Anstieg in unmittelbarem Zusammenhang, weil im Zuge der Umsetzung von Hartz IV Richterinnen und Richter von der Verwaltungs- in die Sozialgerichtsbarkeit gewechselt sind.

Der leichte Rückgang bei den Strafverfahren kann den erheblichen Anstieg der Verfahrenszeiten von 2004 auf 2005 bei weitem nicht kompensieren. Bei allen Verhandlungen in erster Instanz gegen Erwachsene war 2004 die Verfahrensdauer noch kürzer als 2006. Lediglich bei den Jugendverfahren gibt es einen leichten kontinuierlichen Rückgang, wobei hier die Zahlen auf zwei Quartalen von 2006 basieren.

Für die Zivilgerichtsbarkeit, die einen großen Anteil an der Justiz ausmacht, konnte der Senat noch überhaupt keine Zahlen vorlegen.

Steffen: „Die Verfahrensdauer kann seriös nur über längere Zeiträume beurteilt werden. Wasserstandsmeldungen auf Basis unvollständiger Zahlen sind vollkommen sinnlos.“

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