Verbraucherzentrale rügt SEB Bank

BfG? Das war einmal. Die gewerkschaftsnahe „Bank für Gemeinwirtschaft“ wurde im Jahr 2001 zur SEB, und die wurde schließlich 2010 von der Santander Bank übernommen. Jetzt wirft die Verbraucherzentrale Hamburg der SEB Bank vor, Anleger falsch beraten zu haben.

Konkret werfen die Vernbraucherschützer der SEB Bank vor, Anleger bei der Empfehlung ihrer SEB Vermögensverwaltungsfonds falsch beraten und nicht ausreichend über die Risiken der Geldanlage informiert zu haben:

„Betroffen sind Verbraucher, die Anteile der Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P (ISIN DE000SEB1AA9, WKN SEB1AA) und Kapitalprotekt Substanz P (SIN DE000SEB1AN2 und DE000SEB1AM4) gekauft haben. Die seit Sommer 2010 zur spanischen Bankengruppe Santander gehörende SEB verkaufte ab Anfang 2008 Anteile an diesen Dachfonds, die weit überwiegend in offene Immobilienfonds investierten, und empfahl Kunden noch während und nach der großen Schließungswelle offener Fonds Ende 2008, ihr Geld auf diesem Wege „mit geringem Risiko und möglichst hoher Netto-Rendite“ zu investieren. Dabei wurde den Verbrauchern häufig verschwiegen, dass sich in den Vermögensverwaltungsfonds vor allem offene Immobilienfonds befinden.“ Gabriele Schmitz, Anlageexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg: „Obwohl den Bankberatern klar sein musste, in welch schwierigem Umfeld sie sich bewegten, hielten sie an ihrer Strategie fest und ließen die Anleger ins offene Messer laufen.“

Die Verbraucherzentrale weiter: „Anfang des Jahres 2012 teilte die SEB Investment GmbH ihren Kunden nun mit, dass die Ausgabe und Rücknahme von Anteilsscheinen bis auf weiteres ausgesetzt und ihr Geld damit vorerst eingefroren ist. Die überwiegend sicherheitsorientierten Anleger erfuhren zu diesem Zeitpunkt zum ersten Mal von den sich abzeichnenden Problemen. Die Bank informierte ihre Kunden also weder über die Schließung der größten Zielfonds Axa Immoselect, CS Euroreal und KanAm Grundinvest im Oktober 2008, noch über zwischenzeitliche Öffnungen oder die Entscheidung zur Abwicklung von Immobilienfonds, in die die Kapitalprotekt-Fonds das Geld ihrer Anleger investierten.“

„Zwar verlangt die Rechtsprechung von den beratenden Banken nur eine ordnungsgemäße Beratung bei Vertragsabschluss, doch es ist bei einem ausdrücklich als Vermögensverwaltungsfonds bezeichneten Eigengewächs zu verlangen, dass die Bank ihren Kunden die Chance gibt auszusteigen, bevor es zu spät ist“, so Schmitz.

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