Ungeklärte Zahlungen in Santa Fu

photocaseGEFANGEN.jpegDie SPD-Bürgerschaftsfraktion hat der Justizbehörde vorgeworfen, im Strafvollzug unzulässige Maßnahmen ergriffen zu haben, die zivilrechtlich zum Schadenersatz führten. Zuvor war bekannt geworden, dass die Justizbehörde mit einem Gefangenen einen Vergleich geschlossen hatte, durch den dieser eine größere Geldsumme erhielt.

Wenige Tage zuvor hatte dieser Strafgefangene einen Antrag auf Klageerzwingung gegen den früheren Leiter der Justizvollzugsanstalt (JVA) Fuhlsbüttel beim Oberlandesgericht zurück genommen. Der Strafgefangene hatte ihm eine Freiheitsberaubung im Amt vorgeworfen. Der Leiter der JVA hatte zuvor einen Beschluss der Strafvollstreckungskammer nicht ausgeführt.

Die SPD will jetzt mit Hilfe eines Aktenvorlageersuchens Klarheit in die Sache bringen. Es bestehe der Verdacht, dass der Strafgefangene mit Geld dazu bewegt worden ist, seine Klage zurückzuziehen, hieß es.

„Der Senat bestätigt in der Antwort auf meine Kleine Anfrage, dass durch die Zahlung von 4900 Euro allein fünf Verfahren erledigt wurden, in denen dieser Gefangene die Stadt Hamburg auf Zahlung von Schmerzensgeld und Lohnausfall verklagt hatte. Er bestätigt auch, dass dieser Gefangene seit 2003 insgesamt neun zivilrechtliche Verfahren – überwiegend auf Zahlung von Schmerzensgeld gerichtet – gegen die Stadt betrieben hatte“, sagte der Fachsprecher für Justiz der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Rolf-Dieter Klooß, am Sonntag. Er verwies auf die Antwort des Senats auf eine kleine Anfrage. Die Stellungnahme des Senats zeige, dass „im Vollzug unzulässige Maßnahmen ergriffen wurden, die zivilrechtlich zum Schadenersatz führten“.

Die Justizbehörde bestreite zwar, dass zwischen der Rücknahme des Klageerzwingungsantrages und der Zahlung von 4900 Euro ein Zusammenhang besteht. „Schon die zeitliche Nähe aber – die Rücknahme des Antrags erfolgte am 1. Dezember, die Zahlung eine Woche später – spricht für einen solchen Zusammenhang“, unterstrich Klooß demgegenüber.

Den Verdacht der Freiheitsberaubung im Amt durch den früheren Anstaltsleiter weist die Justizbehörde ebenfalls zurück. Sie räumt allerdings ein, dass die Nichtumsetzung der gerichtlichen Anordnung durch den Anstaltsleiter dem stellvertretenden Leiter des Strafvollzugsamts bekannt war. Diese sei „billigend zur Kenntnis“ genommen worden.

Aus Sicht der SPD-Bürgerschaftsfraktion sind die Antworten der Justizbehörde weder ausreichend noch überzeugend. „Die SPD wird der Sache mit einem Aktenvorlageersuchen nachgehen. Schon jetzt ist klar, dass der Strafvollzugsamtsleiter und auch die Behördenleitung über diese Vorgänge informiert waren. Das Oberlandesgericht selbst prüft zurzeit, ob die Rücknahme des Klageerzwingungsantrags rechtswirksam ist“, sagte Klooß.

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