„Teen Courts“ – warum scheitern sie in Hamburg?

Mit einer schriftlichen Anfrage will Rolf-Dieter Klooß, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion, die Gründe für das offensichtliche Scheitern des Projekts „Teen Courts“ in Hamburg hinterfragen.

Bei den „Teen Courts“ – auf Deutsch: Schülergerichte – werden Kleinkriminalität oder Verstöße von Jugendlichen durch Jugendliche selbst geahndet. Klooß betonte, er befürworte das Projekt und könne nicht nachvollziehen, warum es gerade in Hamburg scheitere. „Der Senat muss sich fragen, ob man bei der Auswahl der Verfahren und der Begleitung der „Teen Courts“ mit dem nötigen Engagement dabei war“, sagte er.

In seiner Anfrage will Klooß unter anderem wissen, nach welchen Regeln die Auswahl der für die Teencourts bestimmten Fälle erfolgt, wie die Arbeit der Teen Courts überwacht wird und wie das Verhältnis zwischen staatlicher Strafverfolgung und Sanktion durch einen Teen Court ist.

Das vor sechs Monaten gestartete „Teen Courts“-Model hat in der bisherigen Zeit in Hamburg nur drei Fälle bearbeitet. In der Großstadt sei das Projekt, das ursprünglich aus den USA kommt, schwerer umzusetzen als in anderen Bundesländern, so die Justizbehörde.

Die „Teen Courts“ sollten über Jugendliche Kleinkriminelle „urteilen“, wodurch die Gefahr von Rückfällen reduziert werden soll. In Bayern, Hessen und Sachsen ist das Projekt schon erfolgreich. In Hamburg wurden 15 Schüler für diese Gerichte in Schnellkursen ausgebildet. Die Richter können geringe Strafen wie gemeinnützige Arbeit aussprechen. Bisher wurden 56 Fälle als für das Schülergericht geeignet angemeldet. Davon fehlte in 16 Fällen eine Zustimmung der Eltern und Täter, in 13 Fällen gab es kein Geständnis und in 16 Fällen erschienen die Täter nicht zur Voranhörung durch die Polizei. Über die restlichen 11 Fälle wird vorerst die Staatsanwaltschaft entscheiden müssen.

Die Justiz hatte das Projekt als „Populismus“ bezeichnet und bezweifelt, dass die „Teen Courts“ der Bekämpfung von Jugendkriminalität nützen. Justizsenator Lüdemann sprach sich jedoch für die Schüler-Gerichte aus und hält die Idee für „einen fantasievollen Ansatz der Kriminalitätsbekämpfung“. Im September endet die Pilotenphase. Dann will der Justizsenator entscheiden, ob es Sinn macht, das Projekt weiter zu führen.

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