team.arbeit.hamburg muss Dienstanweisungen offen legen!

Als absolut unbefriedigend wertet die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion Gudrun Köncke die Erklärungen von Sozialbehörde und team.arbeit.hamburg zur versuchten Verheimlichung der Sozialkarte vor den Anspruchsberechtigten.

„Eine offizielle Dienstanweisung an über 1500 Beschäftigte als „Büroversehen“ zu bezeichnen und die Schuld auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abzuwälzen ist ganz schlechter Stil und eindeutiges Führungsversagen“, so Köncke. Dabei sei klar, dass solche Dienstanweisungen der politischen Linie der zuständigen Behörde entsprechen müssen und zwischen team.arbeit.hamburg und der Behörde für Soziales und Gesundheit abgestimmt werden. Anders ist auch nicht zu erklären, dass der Familienpass auf der Internetseite der Sozialbehörde intensiv beworben wird, während man dort Hinweise auf die Sozialkarte vergeblich sucht. Dahinter steckt eine Strategie des Kleinhaltens der Sozialkarte.

Köncke: „Wir erwarten, dass die Sozialkarte mit der gleichen Intensität beworben wird wie der Familienpass.“

In diesem Zusammenhang erneuert die GAL ihre Forderung, alle internen Dienstanweisungen mit allgemeinem Charakter umgehend zu veröffentlichen. „Die Verwaltung arbeitet im öffentlichen Auftrag und darf ihre Handlungsmaßstäbe nicht vor der Öffentlichkeit verbergen“, sagt Köncke. In einer Fragestunde der Bürgerschaft am 19. April hatte Staatsrat Bonz die Forderung noch mit dem Argument gekontert, die GAL solle doch eine Vorschrift nennen, die nicht veröffentlicht sei. Intern seien nur solche Dienstanweisungen, die die Personalführung betreffen, so Bonz, während „allgemeine Informationen, die Rechtsquellen und Fallbearbeitung betreffen der allgemeinen Veröffentlichungsmöglichkeit unterliegen und veröffentlicht sind“ (Protokoll der Bürgerschaft am 19.04.07 Vorab-Veröffentlichung Drs. 18/79 S.57).

Staatsrat Bonz hat, wie sich nun erwiesen hat, vor der Bürgerschaft die Tatsachen falsch dargestellt. Es ist wahrscheinlich, dass es neben der aktuell bekannt gewordenen internen Dienstanweisung, noch weitere gibt, die grundsätzlich veröffentlichungsfähig sind, aber trotzdem nicht veröffentlicht werden. Die GAL fordert deshalb den Senat auf, umgehend mit dem Hamburger Datenschutzbeauftragten alle internen Anweisungen durchzugehen und alle zu veröffentlichen, die keine Personalinterna enthalten. Einen entsprechenden Antrag wird die GAL in die nächste Bürgerschaft einbringen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.