8,5 Prozent mehr Geld für die Beschäftigten in der Leiharbeit und Verbesserungen in den Manteltarifverträgen, etwa beim Urlaub und Jahressonderzahlungen – diese Forderungen hat die DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit heute an die Arbeitgeber übermittelt. Die Tarifverhandlungen mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) sowie dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) starten am 17. September dieses Jahres.
Die Forderungen auf einen Blick:
– Erhöhung
der Entgelte um 8,5 Prozent
– Höheres Urlaubs- und Weihnachtsgeld
– mehr Urlaubstage
– Verbesserung der Zuschlagsregelungen
Durch die überdurchschnittliche Entgelterhöhung soll ein deutlicher Abstand der unteren Tarifentgelte zum gesetzlichen Mindestlohn erreicht werden. Die Entgeltgruppe 1 in der Leiharbeit liegt derzeit bei 9,79 Euro (West) und 9,49 Euro (Ost). Um perspektivisch eine eigenständige Alterssicherung der Beschäftigten zu erreichen, muss die Lohnentwicklung in dieser Entgeltgruppe spürbar angehoben werden. Die Beschäftigten dürfen im Alter nicht auf Grundsicherung angewiesen sein.
Neben der Entgelterhöhung fordert die Tarifgemeinschaft
Verbesserungen der sogenannten Manteltarifverträge. Hier geht es um höhere
Jahressonderzahlungen – Urlaubs- und Weihnachtsgeld – , nämlich in Höhe von
insgesamt einem Monatsgehalt. Ein Teil soll exklusiv für Mitglieder der
DGB-Gewerkschaften vorbehalten sein. Gefordert wird von der
DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit weiter, die Anzahl der Urlaubstage zu erhöhen.
Schließlich sollen die Zuschläge, etwa für Nachtarbeit, in Zukunft mindestens
denen der Entleihbetriebe entsprechen. Hintergrund:
Die
Leiharbeit ist die einzige Branche, in der alle acht Mitgliedsgewerkschaften
als DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit Tarifverhandlungen führen. Die
Entgelttarifverträge zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft und dem
Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) sowie dem
Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) sind fristgerecht
zum 31.12.2019 gekündigt worden. Die Tarifverträge betreffen bundesweit
rund 98 Prozent der rund 900.000 Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter in
Deutschland.