Skandia muss Rürup-Klausel streichen

Die Skandia Lebensversicherung AG mit Sitz in Berlin hat nach Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Hamburg eine verbindliche Unterlassungserklärung wegen einer die Kunden benachteiligenden Klausel in ihren sogenannten Rürup-Verträgen abgegeben. Im Kleingedruckten stand, dass der Vertrag erlöschen sollte, wenn der „ermittelte Rückkaufswert den Mindestbeitrag von 2.500 EUR … unterschreitet“. „Skandia muss Rürup-Klausel streichen“ weiterlesen