Patienten lernen Mündigkeit

Als erste Krankenkasse in Deutschland bietet die Hamburger Techniker-Krankenkasse für ihre Versicherten Kurse an, die sie im Umgang mit Ärzten und Krankenhäusern stärken sollen. Die Verbraucherzentrale Hamburg begrüßt diese Initiative ausdrücklich.

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Patientenverfügung: Vorsorge selbstbestimmt

Ab 1. September wird der Wille des Patienten deutlich gestärkt: Wenn man selbst nicht mehr nach Behandlungswünschen gefragt werden kann, hat nun der in einer Patientenverfügung festgelegte Wille Vorrang vor Entscheidungen von Ärzten und Angehörigen. So hat es der Gesetzgeber bestimmt. Wer zum Beispiel im Wachkoma keine lebensverlängernden Maßnahmen wünscht, kann dies somit verbindlich festhalten. Was bei der Vorsorge für den „Fall der Fälle“ zu beachten ist, erläutert verständlich und kompakt der aktualisierte Ratgeber „Patientenverfügung“ der Verbraucherzentrale.

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Krankenhäuser veröffentlichen Beschwerdeberichte

Die Hamburger Krankenhäuser haben über ihre Krankenhausgesellschaft (HKG) erstmals einen zusammengefassten Bericht über ihre Patientenbeschwerden und ihr Beschwerdesystem vorgelegt. Die Verbraucherzentrale Hamburg begrüßt diesen Schritt zur Transparenz, kritisiert aber Einzelpunkte.

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