228 Euro Rente – Weiterarbeit verboten!

Eine Hamburger Reinigungskraft ist vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit ihrer Klage auf Weiterbeschäftigung nach ihrem 65. Lebensjahr gescheitert. Das Gericht entschied, eine automatische Kündigung bei Erreichen des Renteneintrittsalters verstoße nicht gegen EU-Recht. Es handele sich zwar um eine Ungleichbehandlung wegen des Alters, diese erscheine aber als „objektiv und angemessen“ und sei damit zu rechtfertigen. Schlimm sind die Hintergründe des Urteils. „228 Euro Rente – Weiterarbeit verboten!“ weiterlesen