Studie: Manager wollen Beschäftigte stärker beteiligen

Deutschlands Führungskräfte wünschen sich weniger Hierarchie und mehr Beteiligung der Beschäftigten im Betrieb.

Das zeigt eine Studie der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA). „Wer Mitbestimmung zum Teil der Unternehmenskultur macht, hat die DGB-Gewerkschaften auf seiner Seite“, erklärt der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann – und fordert mehr Schutz von Betriebsräten, besonders in Kleinunternehmen.

Die meisten Führungskräfte in Deutschland lehnen die klassische „Linienhierarchie“ von oben nach unten klar ab und sehen sie gar als Gegenteil guter Führungskultur. Das ist eines der zentralen Ergebnisse der INQA-Studie „Führungskultur im Wandel“.
Ideen der Beschäftigten sorgen für höhere Innovationskraft

Die Herausforderungen der modernen Arbeitswelt lassen sich aus Sicht der befragten Führungskräfte nur bewältigen, wenn Betriebe die „kollektive Intelligenz“ ihrer Belegschaft nutzen, um so „kreative Impulse“ zu setzen und eine „höhere Innovationskraft“ zu erreichen.

Die Führungskräfte selbst sehen deutlichen Bedarf für einen Wandel der Führungskultur in Deutschland. „Die Bereitschaft, sich auf einen gemeinsamen Entwicklungsweg einzulassen, ist groß“, erklärt Prof. Dr. Peter Kruse, einer der Autoren der Studie. Noch fehle es aber an einem klaren Zukunftsmodell. Die Studie zeige, „dass die Chancen für einen intensiven gemeinsamen Diskursprozess zur Neudefinition von ‚guter Führung‘ groß sind.“

Hoffmann: Besser führen mit Mitbestimmung – auch in kleinen Betrieben

„Die Studie zeigt: Führung ist erfolgreich und sinnstiftend auch für Manager, wenn Mitbestimmung gelebt wird. Und dieser Führungsstil ist zukunftsweisend für den Standort Deutschland“, sagte dazu der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann. Gute Führungskultur und mitbestimmte Arbeit dürften aber nicht von der Betriebsgröße abhängen, forderte Hoffmann: „Was in großen Unternehmen und in weiten Teilen des Mittelstands etabliert ist, muss endlich auch in kleinen Betrieben selbstverständlich werden. Besonders in kleinen und mittleren Betrieben werden Beschäftigte oft gesetzeswidrig daran gehindert, Betriebsräte zu gründen“, so Hoffmann. Der DGB fordere deshalb im Betriebsverfassungsgesetz einen Kündigungsschutz für Kleinbetriebe schon vor der Betriebsratswahl: Haben sich drei Beschäftigte gefunden und zur Wahlversammlung eingeladen, müssen sie ab diesem Zeitpunkt einen Kündigungsschutz wie Wahlvorstandsmitglieder nach dem Betriebsverfassungsgesetz erhalten – das hat der DGB-Bundeskongress im Mai 2014 gefordert.

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