Stadtmöblierung: Behinderte berücksichtigen

ROLLSTUHL.jpegKünftig soll Hamburgs „Stadtmöblierung“ stärker die Interessen Behinderter berücksichtigen, fordert Fachsprecherin Martina Gregersen (GAL): „Hamburg ist beim Thema barrierefreie Stadtmöblierung bisher leider Entwicklungsland. Jetzt bietet sich wegen der anstehenden Neuausschreibung die Chance, dieses zu ändern.“

Anlässlich der bevorstehenden Neuausschreibung zur Stadtmöblierung fordert die sozialpolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion Martina Gregersen, dass die Interessen behinderter Menschen bei der Neugestaltung berücksichtigt werden
Die Verträge zur Stadtmöblierung, wozu z.B. Bushaltestellen, Müllbehälter, Werbetafeln oder Toiletten gehören, laufen zum 31.12.2006 aus.

Für den Zeitraum danach wird derzeit ein so genanntes Interessenbekundungsverfahren vorbereitet. Dabei ist das Zeitfenster für eine Verbesserung der Situation nur während des Ausschreibungsverfahrens geöffnet. Gelingt es nicht, die besonderen Bedarfe behinderter Menschen bei der Neugestaltung der Stadtmöblierung zu berücksichtigen, ist der Zug für weitere Jahre abgefahren. Das Hamburgische Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen definiert dies aber als öffentliche Aufgabe.

Hamburg ist im Bereich der barrierefreien Stadtmöblierung nicht auf der Höhe der Zeit. Im Gegensatz zu anderen Großstädten gibt es in Hamburg zum Beispiel bislang wenige und oft nur eingeschränkt nutzbare öffentliche Toiletten für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer. Bei der Gestaltung der Stadtmöbel – etwa der Wartehäuschen an Bushaltestellen – werden die Bedarfe sehbehinderter Menschen nicht ausreichend berücksichtigt. Durch den überwiegenden Einsatz von Glas und anderen transparenten Materialien können diese nur sehr schwer wahrgenommen werden.

Dabei muss dies nicht zwangsläufig mit einer Belastung der öffentlichen Haushalte einhergehen, wie das Beispiel Berlin zeigt. Dort werden die über das Stadtgebiet verteilten 160 barrierefreien Toiletten über Werbung finanziert.

In zwei Anträgen fordert die GAL-Bürgerschaftsfraktion den Senat nun auf, im Zuge der Ausschreibung der Stadtmöblierung 40 neue barrierefreie Toiletten verbindlich vorzuschreiben und für alle Stadtmöbel das Kriterium der Wahrnehmbarkeit für sehbehinderte Menschen aufzunehmen.

„Die neue Möblierung muss für alle Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Raumes Verbesserungen bringen!“, so Gregersen.

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