SPD will Flughafenanwohner schützen

FLUGZEUG.jpegIn der Fluglärm-Debatte hat die SPD-Abgeordnete Monika Schaal für einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Luftverkehrswirtschaft und den Flughafenanliegern geworben. Dieser Interessenausgleich sei auf Kosten der Flughafenanwohner gefährdet, sagte Schaal mit Hinweis auf die steigende Zahl von Starts und Landungen in der Nachtzeit.

Schaal warnte vor einer „schleichenden Aufweichung des Nachtflugverbots“ in Hamburg. Sie forderte die Stadt als Mehrheitsgesellschafterin des Flughafens auf, sich bei der Flughafenverwaltung für die Einhaltung der Lärmschutzregelungen einzusetzen.

Die SPD-Umweltexpertin untermauerte ihre Aussagen mit Zahlen: So habe es im vergangenen Jahr am Hamburger Flughafen so viele Flugbewegungen nach 22.00 Uhr gegeben wie seit 20 Jahren nicht. Einen besonders hohen Anstieg der Flugbewegungen habe es zwischen 23.00 und 24.00 Uhr gegeben. Die Beschwerden über nächtliche Flugbewegungen nähmen zu, sagte Schaal. 2006 habe die Zahl der Starts und Landungen gegenüber 2005 um 14 Prozent und gegen über dem Jahr 2000 um fast 22 Prozent zugenommen.

Schaal betonte, das Zeitfenster zwischen 23.00 Uhr und Mitternacht sei ursprünglich nur für Verspätungen vorgesehen. „Wir befürchten aber, die Airlines betrachten diesen Zeitraum als reguläre Flugzeit und planen – offen oder verdeckt – die Verspätungsregelung für reguläre Flüge ein. Leidtragende sind die Anwohner des Flughafens.“

Der Senat – so die Forderung der SPD-Bürgerschaftsfraktion – solle dafür sorgen, dass die Airlines ermittelt werden, die regelmäßig diese Verspätungsregelung in Anspruch nehmen. Anschließend sollten diese Linien verpflichtet werden, die Umläufe ihrer Maschinen so zu planen, dass sie noch vor 23.00 Uhr landen oder von Hamburg wegfliegen können. Schaal verwies darauf, dass sich ein vergleichbares Vorgehen in den 90er Jahre positiv ausgewirkt habe – „insbesondere im Sinne der Flughafenanwohner, die ein berechtigtes Interesse an Nachtruhe haben“.

Es gehe in der laufenden Diskussion nicht um wetterbedingte Verspätungen oder andere echte Störungen des Luftverkehrs, die zu Verspätungen führen können. „Aber wenn eine Fluggesellschaft die Starts und Landungen einer Maschine über den Tag sehr eng plant, addieren sich kleine Verzögerungen bis zum Betriebsschluss. Ist dann eine Maschine für 22.55 Uhr in Hamburg vorgesehene, kann dann nicht mehr pünktlich sein und landet – je nach Tagesablauf – eben erst 15 bis 30 Minuten nach der vorgesehenen Landezeit und kommt automatisch erst nach 23.00 Uhr runter.“ Der Senat sei in der Pflicht, zu prüfen, ob das Nachtflugverbot in Hamburg unterlaufen wird. Wenn der Senat einigen Airlines Schummeleien durchgehen lasse, werde das Nachtflugverbot langsam aber sicher unterlaufen.

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