SPD und GAL wollen Schuldengrenze

VIEL_GELD.jpegDie Bürgerschaftsfraktionen von SPD und GAL beantragen heute gemeinsam, eine Schuldengrenze in die Hamburger Landeshaushaltsordnung aufzunehmen. Die bisherige Regelung erlaubt der Stadt, jährlich Kredite im Umfang der getätigten Investitionen aufzunehmen. Ergebnis: Der CDU-Senat bläht den Haushalt auf, in dem er regelmäßig Hamburger „Tafelsilber“ verscherbelt.

„Unser Antrag gestattet der Stadt nur noch Kredite in Höhe der um Wertverluste und Veräußerungen bereinigten Investitionen“, erläutert Dr. Willfried Maier, haushaltspolitischer Sprecher der GAL-Fraktion. „Der Effekt: Nur wenn in der Summe das Vermögen der Stadt erhöht wird, dürfen Kredite zur Finanzierung genutzt werden. Ein Vermögensabbau, wie er zurzeit unter dem CDU-Senat Jahr für Jahr stattfindet, wäre damit ausgeschlossen.“

„Es besteht Einigkeit zwischen Parteien, Sachverständigen und Rechnungshof, dass die bisherigen rechtlichen Grenzen der staatlichen Schuldenaufnahme nicht zeitgemäß sind und die Verschuldung nicht wirksam begrenzen“, sagte der SPD-Finanzpolitiker Wolfgang Marx. „Wir alle wollen das Anwachsen des Schuldenbergs stoppen. Strittig ist der Weg. Leider hat sich die CDU einer gemeinsamen Lösung bislang verweigert.“

Die Anhörung im Haushaltsausschuss hatte ergeben, dass eine wirksame Begrenzung der Verschuldung notwendig ist. Die Experten hoben hervor, dass eine Regel zur Begrenzung klar definiert und frei von unbestimmten Rechtsbegriffen wie „Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“ oder „schwerwiegender Grund“ sein sollte. „Der CDU-Vorschlag ist von solchen Begriffen und Hintertürchen geprägt“, sagte Marx. Die von der CDU-Bürgerschaftsfraktion benannten Experten hätten – bezogen auf die Hamburger Situation – erklärt, Vermögensverkäufe müssten wie Schulden behandelt werden. „Hier springt der CDU-Vorschlag zu kurz“, so Marx.

Die CDU plädiert ebenfalls für eine Reduzierung der Verschuldung, will sie aber durch ein Gebot der Nullverschuldung ab 2013 erreichen. „Das Ziel „Nullverschuldung“ ist einerseits zu wenig, andererseits aber auch unvernünftig restriktiv“, urteilt Maier. „Zuwenig, weil es dem Vermögensverzehr keine Grenze setzt. Wenn der Senat fleißig Vermögen verkauft, um ohne Kredite auszukommen, ist nichts gewonnen. Zu restriktiv, weil Kreditaufnahmen auch dann nicht erlaubt sind, wenn damit über die Abschreibungen hinaus das öffentliche Vermögen durch Investitionen vermehrt wird.“

Eine vermögensorientierte Verschuldungsregel, wie sie SPD und GAL beantragen, schlägt auch der Sachverständigenrat in seinem aktuellen Gutachten vor. Diese Verschuldungsregel kann sinnvoll ergänzt werden um eine Schuldenbremse nach dem Schweizer Modell. In der Schweiz sind seit vier Jahre Kreditaufnahmen in wirtschaftsschwachen Jahren gestattet, die jedoch durch Überschüsse in konjunkturstarken Jahren auszugleichen sind. SPD und GAL fordern den Senat auf, in der derzeit tagenden Föderalismuskommission darauf hin zu wirken, dass die Möglichkeiten für eine Schuldenbremse nach Schweizer Modell auch in Deutschland geschaffen werden.

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