Soziale Erhaltungsverordnung für Eilbek wird geprüft

Der Senat hat beschlossen, für den Stadtteil Eilbek den Erlass einer Sozialen Erhaltungsverordnung zu prüfen. Mit Eilbek und Altona-Nord können zu den 11 Gebieten in Hamburg, in denen bereits eine soziale Erhaltensverordnung gilt, im kommenden Jahr zwei weitere Stadtteile hinzukommen und künftig rund 230.000 Hamburgerinnen und Hamburger vor Verdrängung geschützt werden. Eilbek wird durch die Nähe zur Innenstadt, die gute Verkehrsanbindung, die hohe Anzahl kleinerer Wohnungen und das umfangreiche Einzelhandelsangebot als Wohnstandort immer beliebter.

Senatorin Dr. Dorothee Stapelfeldt: „Eilbek ist ein urbaner und lebendiger Stadtteil, der in weiten Teilen über attraktive ruhige Wohnlagen, viele Kitas und Grundschulen sowie soziale Angebote verfügt. Es gibt ein reges Stadtteilleben und hohes Engagement der Bevölkerung für ihren Stadtteil. Wir wollen die sozial durchmischte Struktur der Eilbeker Bevölkerung erhalten und prüfen daher, ob die Voraussetzungen für den Erlass einer Sozialen Erhaltungsverordnung vorliegen.“

Bezirksamtsleiter Thomas Ritzenhoff: „Zum ersten Mal werden wir im Bezirk Wandsbek den Erlass einer Sozialen Erhaltungsverordnung prüfen. Die Bewohnerinnen und Bewohner Eilbeks sollen davor geschützt werden, aus ihrem Stadtteil verdrängt zu werden.“

Mit dem heutigen Aufstellungsbeschluss des Senats kann das Bezirksamt Wandsbek ab sofort Anträge für bestimmte Bauvorhaben für maximal ein Jahr zurückstellen und Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen vorläufig untersagen. Zum Beispiel bei Anträgen zum Abriss von Wohngebäuden, bei umfangreichen Modernisierungen und Nutzungsänderungen von Wohnungen sowie bei geplanten Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen kann das Bezirksamt jetzt prüfen, welche Auswirkungen sie auf die Sozialstruktur des Gebietes haben könnten und sie gegebenenfalls ablehnen.

Vor dem Erlass muss durch eine Repräsentativuntersuchung nachgewiesen werden, ob die Bewohnerinnen und Bewohner von Verdrängung gefährdet sind. Während des Untersuchungszeitraums kann das Bezirksamt Wandsbek Anträge auf Bauvorhaben für maximal ein Jahr zurückstellen und Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen vorläufig untersagen.

Die dazu erforderliche Befragung der Bewohnerinnen und Bewohner soll noch in 2018 beginnen. Die Teilnahme an den Interviews ist freiwillig, der Datenschutz ist gewährleistet. Die Ergebnisse werden im nächsten Jahr erwartet. Danach wird das Bezirksamt Wandsbek nach Zustimmung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen über den Erlass einer Sozialen Erhaltungsverordnung in Eilbek entscheiden.

Zum Hintergrund: Soziale Erhaltungsverordnung in Hamburg

Die Soziale Erhaltungsverordnung stellt in Verbindung mit der Umwandlungsverordnung und dem Vorkaufsrecht einen wesentlichen Baustein der sozialen Wohnungspolitik des Senats dar. Der Senat setzt sie zunehmend und umfangreich zum Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung vor Aufwertung und Verdrängung ein. Insbesondere für innenstadtnahe, als Wohnstandort beliebte, Quartiere ist eine wachsende Gefahr der Verdrängung der ansässigen Bevölkerung und negativer städtebaulicher Folgen zu verzeichnen. Die Soziale Erhaltungsverordnung ist die einzige im Baugesetzbuch (BauGB) vorgesehene Möglichkeit, bauliche Maßnahmen hinsichtlich ihrer verdrängenden Wirkung zu bewerten und zu kontrollieren. Dazu unterliegen folgende Maßnahmen einer zusätzlichen Genehmigungspflicht: Abriss von Wohngebäuden und -gebäudeteilen, Baumaßnahmen und Modernisierungen an Wohnungen, die den Wohnwert steigern und zu Mieterhöhungen führen können, Nutzungsänderung von Mietwohnungen in gewerblich genutzte Räume und die Begründung von Wohnungseigentum.

  Gebiete mit Sozialer Erhaltungsverordnung seit Bewohner/innen
1 Südliche Neustadt 1995 3.600
2 St. Georg 2012 8.500
3 St. Pauli 2012 22.200
4 Sternschanze 2013 7.800
5 Osterkirchenviertel 2013 4.350
6 Altona-Altstadt 2014 27.900
7 Eimsbüttel-Süd 2014 10.100
8 Ottensen 2016 19.500
9 Bahrenfeld-Süd 2016 13.600
10 Nördliche Neustadt 2018 6.000
11 Eimsbüttel/Hoheluft-West/Stellingen-Süd 2018 64.000
  Insgesamt 187.550
  Gebiete in Vorbereitung (mit Aufstellungsbeschluss

des Senats) für eine Soziale Erhaltungsverordnung)

seit Bewohner/innen
1 Altona-Nord 2018 22.100
2 Eilbek 2018 21.505

Weitere Informationen finden Sie online unter: www.hamburg.de/soziale-erhaltungsverordnungen

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