Wohnraumschutzgesetz: „Missbrauch von Wohnraum ist nicht akzeptabel“

Im Rahmen der Bürgerschaftssitzung wurde die vom rot-grünen Senat beschlossene Änderung des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes debattiert. In den vergangenen Jahren wurden in vielen deutschen Städten zunehmend private Wohnungen über Internetportale als Ferienunterkünfte angeboten. Diese Praxis hat gravierende Auswirkungen auf die Wohnungsmärkte, denen dadurch Wohnraum entzogen wird. Mit dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz beugen SPD und Grüne dieser Entwicklung in Hamburg aktiv und konsequent vor.

Dazu Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Das Geschäft mit privaten Wohnungen, die als Feriendomizile zweckentfremdet und im Internet angeboten werden, ist in den letzten Jahren stark angewachsen – mit gravierenden Folgen für Wohnungssuchende. Denn so wird vielerorts dringend benötigter Wohnraum dem Wohnungsmarkt entzogen. Deshalb ändern wir das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz: Wer seine Wohnung als Feriendomizil anbietet, muss das künftig auch transparent machen. Dabei geht es nicht darum, eine kurzfristige Vermietung an Dritte zu unterbinden, sondern dafür zu sorgen, dass die Hamburger Wohnungssuchenden nicht die Leidtragenden der aktuellen Entwicklung sind. Der Missbrauch von Wohnraum ist für uns nicht akzeptabel.“

Dazu Martina Koeppen, Fachsprecherin Stadtentwicklung der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Mit einer Registrierungspflicht, einer neuen Ausnahmeregelung, die die Zweckentfremdung von Wohnraum künftig auf acht Wochen begrenzt, sowie verbindlichen Belegungskalendern schaffen wir Rechtssicherheit und gehen ein schwerwiegendes Problem unseres Wohnungsmarktes konsequent an. Wer seine Wohnung über Internetportale anbietet, muss künftig über eine Registriernummer nachweisen, dass er die Vorgaben des Wohnraumschutzgesetzes einhält – sonst drohen empfindliche Bußgelder. Die Anpassung des Wohnraumschutzgesetzes komplettiert unsere Anstrengungen, den Hamburger Wohnungsmarkt zu schützen und zu entlasten. Ab sofort wird der Markt für private Wohnungen, die als Ferienunterkünfte angeboten werden, klar geregelt. Damit ist das Gesetz eine wirkungsvolle Ergänzung der von uns auf den Weg gebrachten Sozialen Erhaltungsverordnungen, der Kappungsgrenzenverordnung sowie der Mietpreisbremse. Mit dieser Fülle an Maßnahmen entlasten wir den Wohnungsmarkt ganz konkret und unterstützen Wohnungssuchende in ganz Hamburg.“

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