Schließung der Hamburger Bildungseinrichtungen

Im Folgenden geben wir die Pressemitteilungen des Hamburger Senats zur Verlängerung der Hamburger Ferien um zwei Wochen(mit dem Notfallplan für die nächsten 14 Tage), zur Verschiebung des Vorlesungsbetriebs an den Hamburger Hochschulen, sowie zur Kindertagesbetreuung für dringliche Fälle wieder.

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13. März 2020 14:30 Uhr: Senat beschließt: Hamburger Schulen verlängern für Schülerinnen und Schüler die Ferien um zwei Wochen 

Schulsenator stellt Notfallplan für die nächsten 14 Tage vor

Aufgrund der erheblichen Zunahme der Corona-Erkrankungen in Deutschland hat der Hamburger Senat heute entschieden, die am Sonntag endenden Hamburger Frühjahrsferien vorläufig um zwei Wochen bis zum 29. März 2020 zu verlängern und den regulären Schulbetrieb für Schülerinnen und Schüler in den nächsten 14 Tagen ruhen zu lassen. An allen Schulen findet in dieser Zeit eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler bis 14 Jahre statt. Die Lehrkräfte organisieren in dieser Zeit Lernangebote, die die Schülerinnen und Schüler zu Hause bearbeiten sollen. Zudem kommunizieren sie über E-Mail, Telefon oder andere digitale Kanäle regelmäßig mit ihren Schülerinnen und Schülern. Um die Abschlussprüfungen, insbesondere das Abitur, nicht zu gefährden, finden alle Prüfungen wie geplant statt. Zusätzlich werden zur Sicherheit weitere Nachschreibetermine angeboten. Der Krisenstab der Schulbehörde wird in Zusammenarbeit mit den Schulen in den nächsten Tagen viele offene Fragen klären und die Schulleitungen sowie die Eltern täglich über die Homepage der Schulbehörde informieren.

Schulsenator stellt Notfallplan für die nächsten 14 Tage vor

Schulsenator Ties Rabe: „Wir stehen vor einer besonderen Situation, für die es kein Beispiel gibt und die uns täglich vor neue und sich ständig ändernde Herausforderungen stellt. Wir können zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehen, wie sich die Infektionen in Deutschland und Hamburg entwickeln werden und welche Maßnahmen noch folgen müssen. Deshalb wird der Krisenstab der Schulbehörde wie bereits in den vergangenen zwei Wochen jeden Tag zusammentreten und die anstehenden Aufgaben und Probleme klären. Über tägliche Newsletter werden wir die Eltern und die Schulöffentlichkeit sowie die Schulleitungen zeitnah über alle Maßnahmen und Veränderungen informieren. In dieser sehr ungewöhnlichen Lage setzen wir auf Transparenz und auf die Eigeninitiative aller Beteiligten.“

Um die Ansteckungsgefahr zu verringern, werden darüber hinaus bis zum 30. April alle besonderen Schulaktivitäten wie Feste, Aufführungen, Klassenreisen, Ausflüge und Sportveranstaltungen abgesagt. Schulinterne Konferenzen können wenn notwendig stattfinden, sind aber hinsichtlich ihrer Zahl, Dauer und Teilnehmergröße auf ein Minimum zu begrenzen. Darüber hinaus werden sämtliche Reisen von Schulbeschäftigten oder Schülerinnen und Schülern ins Ausland bis zum Ende des Schuljahres abgesagt.

Alle Schulen mit Ausnahme der Berufsschulen organisieren vor- und nachmittags eine Notbetreuung für Kinder bis 14 Jahre sowie für die kleine Gruppe älterer Jugendlicher mit speziellem sonderpädagogischem Förderbedarf. Auch die Schülerbeförderung findet vorläufig weiter statt. Vorerst können alle Eltern, die aus familiären Gründen darauf angewiesen sind, diese Notbetreuung in Anspruch nehmen. Die Schulbehörde appelliert jedoch an die Eltern, ihre Kinder nur in Notfällen zur Schule zu schicken. Und natürlich nur dann, wenn die Kinder gesund sind und nicht aus einem Risikogebiet in den letzten 14 Tagen zurückgekehrt sind. Die Betreuung wird von den gleichen Kräften und Einrichtungen gesichert, die auch im Normalfall zur jeweiligen Zeit in der Schule arbeiten: vormittags wie bisher die Lehrkräfte sowie das pädagogisch-therapeutische Fachpersonal, nachmittags je nach Schule entweder GBS-Träger oder das Schulpersonal. Bei der Betreuung achten alle Betreuer auf kleine Gruppen und die Einhaltung der Hygienevorschriften, um die Ansteckungsgefahr zu reduzieren.

Lehrkräfte und Beschäftigte der Schule, die aus einem Risikogebiet nach der Definition des Robert-Koch-Institutes zurückkehren, dürfen die Schule 14 Tage lang nicht betreten. Alle anderen beginnen am Montag planmäßig ihren Dienst in der Schule. Sie bauen dort verlässliche digitale und mediale Informationsketten und Informationssysteme untereinander und zu ihren Schülerinnen und Schülern zu Hause auf und übermitteln diesen die Lernangebote und Lernaufträge für die nächsten Tage. Die Schulleitungen klären in den nächsten drei Tagen aufgrund der Inanspruchnahme der Betreuungsangebote, welche und wie viele Lehrkräfte und Pädagogen zur Aufrechterhaltung der Betreuungsangebote in den Schulen arbeiten und welche und wie viele Lehrkräfte und Pädagogen Home Office machen. Ziel ist es, dass möglichst viele schulische Beschäftigte zu Hause arbeiten.

Auch in den Berufsschulen ruht der Unterrichtsbetrieb. Die Auszubildenden sollen in ihrer Schulzeit stattdessen wenn möglich in ihren Ausbildungsbetrieben arbeiten. Das gilt insbesondere für Auszubildende der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege. In den nächsten Tagen klären die Berufsschulen zusammen mit den Auszubildenden und den Betrieben den weiteren Prozess.
Alle Abschlussprüfungen an den allgemeinbildenden und den berufsbildenden Schulen finden voraussichtlich ohne Einschränkung an den bereits festgesetzten Terminen statt. Die Schulbehörde organisiert in den nächsten Tagen in Zusammenarbeit mit den Schulen große Prüfungsräume, die gewährleisten, dass ein ausreichendender Sicherheitsabstand zwischen den Prüfungsbeteiligten eingehalten wird. Darüber hinaus werden zusätzliche Nachschreibetermine und Prüfungsaufgaben für den Fall organisiert, dass die bisherigen Prüfungstermine nicht ausreichen.

Die Kultusministerkonferenz hat in diesem Zusammenhang beschlossen, dass alle Bundesländer die eventuell auch unter ungewöhnlichen Bedingungen entstandenen Schulabschlüsse in jedem Fall gegenseitig anzuerkennen. Die Wissenschaftsministerien sowie Universitäten und Fachhochschulen sind gebeten, die Zulassungszeiten so zu strecken, dass auch Studienbewerberinnen und -bewerber mit verspätet erlangten Abiturzeugnissen noch aufgenommen werden können.

13. März 2020/bwfg13: COVID-19 – Start des Vorlesungsbetriebs an den Hamburger Hochschulen wird auf den 20. April verschoben 
Um der weiteren Ausbreitung von COVID-19 („Coronavirus“) entgegenzuwirken, werden die Hochschulen ersucht, den Start des Vorlesungsbetriebs an den Hochschulen in Hamburg zunächst auf den 20. April 2020 zu verschieben. Das hat der Hamburger Senat in seiner heutigen Sondersitzung beschlossen. Der bereits laufende Vorlesungsbetrieb an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) Hamburg wird zunächst für denselben Zeitraum auf Onlineformate umgestellt. Die Staats- und Universitätsbibliothek (SUB) wird den Präsenzbetrieb bis zum 20. April einstellen.
Die Hochschulen werden ihre Studierenden über die Maßnahmen informieren; die Lehrveranstaltungen sollen soweit möglich auf digitale Formate umgestellt werden. Alle Hochschulen haben ebenso wie das Studierendenwerk und die SUB interne Lenkungsgruppen eingerichtet und ihre Pandemiepläne aktualisiert.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat bekannt gegeben, dass den Studierenden durch die Verschiebung der Vorlesungszeit keine Nachteile beim BAföG-Bezug entstehen.

Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank: „Gesundheit hat oberste Priorität. Daher wollen wir durch diesen Schritt dazu beitragen, die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und Studierende sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen. Durch den späteren Beginn der Lehrveranstaltungen sollen keine Nachteile für die Studierenden entstehen. Ich danke den Hochschulen für die gute Zusammenarbeit in einer Situation, die viel Flexibilität und Engagement erfordert. Wir stehen weiterhin im engen Austausch miteinander, um alle erforderlichen Maßnahmen abzustimmen.“

Prof. Dr. Micha Teuscher, Vorsitzender der LHK Hamburg und Präsident der HAW Hamburg: „Bei einem normalen Betrieb ist zu befürchten, dass sich die Ansteckungsgefahr an den Hochschulen sehr schnell erhöht. Alle unsere Maßnahmen müssen entschlossen darauf ausgerichtet sein, die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Coronavirus so gut es geht zu reduzieren. Deshalb ist es sinnvoll, den Semesterstart zu verlegen. An der HAW Hamburg hat die Vorlesungszeit bereits am 9. März begonnen. Daher werden wir den Lehrbetrieb auf Onlineformate umstellen und – zunächst bis zum 19. April – die Studierenden von ihrer Anwesenheitspflicht befreien.“

Aktuelle Informationen über die an den Hochschulen getroffenen Maßnahmen und FAQs erhalten Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Hochschule

14. März 2020/basfi14: Kindertagesbetreuung für dringliche Fälle sichergestellt

Um die Verbreitung des Corona-Virus einzuschränken, hat der Senat weitreichende Maßnahmen ergriffen. Dazu zählt auch die Aufforderung, dass alle Kinder bis voraussichtlich 29. März 2020 grundsätzlich zu Hause durch die Eltern betreut werden. Die Kindertageseinrichtungen bleiben nur für Notfallbetreuung geöffnet, um eine Betreuung für dringende Fälle sicherzustellen.

Die Betreuung steht vornehmlich Personen zur Verfügung, deren Tätigkeit bedeutsam ist für die Daseinsfürsorge und die Aufrechterhaltung der Infrastruktur. Es kann daneben auch andere Gründe geben, aus denen eine Betreuung unausweichlich ist. Die Entscheidung, ob ein solcher dringender Betreuungsbedarf vorliegt, obliegt daher letztendlich den Eltern.

Senatorin Dr. Melanie Leonhard: „Auch in diesen Tagen muss unsere Stadt am Laufen gehalten werden. Nicht nur Ärztinnen, Pfleger und Rettungskräfte, sondern beispielsweise auch Mitarbeitende von Versorgungsbetrieben oder dem Nahverkehr und Beschäftigte im Bildungsbereich und viele weitere Berufsgruppen sind dafür dringend erforderlich. Wer darauf angewiesen ist, kann sich auf eine Betreuung verlassen. Ich bitte alle Eltern, verantwortungsvoll zu entscheiden. Wir raten Ihnen sehr, Ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Bitte machen Sie von der Notfallbetreuung  nur Gebrauch, wenn es dringend erforderlich ist.“

Die Einrichtungen, Träger und Verbände sind aufgefordert, die Notfallbetreuung an den Standorten sicherzustellen. Dazu sollen die Beschäftigten sich am Montag nach Maßgabe ihrer jeweiligen Arbeitgeber zum üblichen Dienst einfinden. Die Behörde ist mit den Trägern im Gespräch, um im Laufe der kommenden Woche die nötigen Klärungen vorzunehmen. Dazu ist für den Montag bereits ein Treffen anberaumt.

Senatorin Dr. Melanie Leonhard: „Die Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung sind unverzichtbar dafür, dass Hamburgs gesamte Infrastruktur verfügbar bleibt. Ich danke Ihnen allen sehr für Ihre wichtige Arbeit, die Sie in diesen Tagen leisten. Die Stadt weiß Ihren Einsatz sehr zu schätzen.“

Die Schließung von Kita-Standorten kommt dann in Betracht, wenn sie aus Infektionsschutzgründen durch das Gesundheitsamt oder die Kita-Aufsicht angeordnet wurde. Sollten einzelne Kitas aus diesem Grund ausfallen, wird eine ersatzweise Notbetreuung an anderen Standorten organisiert.

Allgemeine Informationen für Eltern sind unter www.hamburg.de/kita abrufbar.

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