„Runder Tisch Sexarbeit“

Die GAL-Bürgerschaftsfraktion setzt sich dafür ein, dass Prostituierte besser vor Gewalt und Ausbeutung geschützt werden. Ein entsprechender Antrag wird heute in der Bürgerschaft diskutiert.

„Die Stadt soll Prostitution nicht weiter nur als touristische Attraktion nutzen, sondern für faire Arbeitsbedingungen sorgen, frei von Gewalt und Ausbeutung. Wir wollen die Debatte um diese Fragen eröffnen, wir wollen, dass Hamburg Farbe bekennt“, sagt die frauenpolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion Dr. Verena Lappe.

In Hamburg muss über die Einführung eines „Bordell-TÜV“ und über den Sinn der Sperrgebiete diskutiert werden. Darüber hinaus sind verbesserte aufenthalts- und arbeitsrechtliche Regelungen für Migrantinnen nötig, insbesondere wenn sie Opfer von Zwangsprostitution geworden sind. Angebote für ausstiegswillige Prostituierte und Prävention sind weitere Aufgaben.

Zu diesem Zweck will die GAL einen „Runden Tisch Sexarbeit“ mit allen Hamburger Fachleuten von freien Trägern und Behörden eingerichtet sehen, der bis 30.11.2007 ein Handlungskonzept für Hamburg erarbeitet. Grundlage soll der Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes (Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten) sein, der am 24.1.2007 vorgelegt wurde.

Das Prostitutionsgesetz der Bundesregierung aus dem Jahr 2002 verfolgt das Ziel, Prostitution als Arbeit anzuerkennen und Prostituierte vom Stigma der Sittenwidrigkeit zu befreien. „Das geht in die richtige Richtung“, sagt Verena Lappe, „es stärkt das Selbstbewusstsein von Prostituierten und ist hilfreich im Kampf gegen Begleitkriminalität, gegen Gewalt, Ausbeutung und Menschenhandel.“

Der Bericht zu den Folgen des Bundesgesetzes und die zu Grunde liegenden Gutachten machen jedoch auch deutlich, dass bisher kaum konkrete Auswirkungen spürbar sind. Als Grund dafür wird u.a. angesehen, dass das Gesetz alle Regelungen ausspart, die die Bundesländer betreffen. Nur wenige Regionen, wie beispielsweise Dortmund, haben das Prostitutionsgesetz als Auftrag verstanden und lokale Anpassungen z.B. im Gewerberecht vorgenommen. Hamburg zählt bisher nicht dazu.

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