Reeperbahn-Überwachung richtig, aber….

UEBERWACHUNG.jpgDie SPD-Bürgerschaftsfraktion hat die Innenbehörde aufgefordert, die Videoüberwachung auf der Reeperbahn nach den Vorgaben von Polizeirecht und Grundgesetz durchzuführen. „Trotz der durchwachsenen Bilanz: Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist und bleibt im Rahmen eines polizeilichen Gesamtkonzeptes richtig“, sagte SPD-Innenpolitiker Andreas Dressel am Mittwoch in der Bürgerschaft.

Über die Wahrung der rechtsstaatlichen Standards dürfe es aber keine zwei Meinungen geben: „Die Kritik des Datenschutzbeauftragten und des Oberverwaltungsgerichts kann der Innensenator nicht einfach vom Tisch wischen – er muss sie ernst nehmen“, sagte Dressel. Er forderte Nagel auf, die Statistik der Reeperbahn-Überwachung komplett auf den Tisch zu legen. „Bisher hat der Innensenator nicht offen und ehrlich Bilanz gezogen, sondern die Zahlen nur teilweise veröffentlicht.“

Gleichzeitig zog die SPD-Fraktion nach einem Jahr Videoüberwachung auf St. Pauli eine „Bilanz mit Licht und Schatten“: „Wer bisher erklärt hat, mit der Videoüberwachung seien die Sicherheitsprobleme auf St. Pauli gelöst, sieht sich eines besseren belehrt „, sagte Dressel.

Er untermauerte seine Bewertung mit Zahlen. So ist die Kriminalität in dem Stadtteil laut polizeilicher Kriminalstatistik der Innenbehörde um 5,5 Prozent gewachsen. Bei den Körperverletzungsdelikten gab es sogar eine Zunahme von fast 27 Prozent. „Allein diese Zahlen aus Nagels Haus beweisen, dass der Innensenator bei der Videoüberwachung meilenweit hinter seinen selbst gesteckten Zielen zurück geblieben ist“, sagte Dressel.

Auch Nagel müsse einsehen, dass Videokameras kein Allheilmittel im Kampf gegen Kriminalität sind. „Kameras ersetzen keine Polizisten – sie können sie nur ergänzen.“ Wichtig sei auch eine unabhängige und nicht geschönte Evaluation der Ergebnisse der Videoüberwachung.

Scharfe Kritik äußerte Dressel am Umgang des Innensenators mit berechtigten Nachfragen und rechtlichen Bedenken. Das beziehe sich insbesondere auf den Umgang Nagels mit dem Hamburger Datenschutzbeauftragten: „Es ist ein Affront, die eigene Bilanz vorzustellen, ehe man dem Datenschutzbeauftragten gegenüber Stellung zu Gesetzesverstößen genommen hat.“

Ein Schatten auf der Videoüberwachungsbilanz des Innensenators sei auch die Zurechtweisung durch das Oberverwaltungsgericht. Dieses hatte der Polizei untersagen müssen, auch Privatwohnungen zu filmen. Das sei – so das Gericht – nur zur Abwehr dringender Gefahren und in der Regel nur unter Wahrung des Richtervorbehalts zulässig. An diese Anforderungen habe sich die Polizei nicht gehalten.

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