Polizei braucht ein Schutzkonzept

Mit Blick auf den Anschlag auf das Polizeikommissariat 16 in der vergangenen Nacht hat die SPD-Bürgerschaftsfraktion den Ausstieg Hamburgs bei der Erstellung der Studie über Gewalt gegen Polizisten kritisiert.

„Gewalt gegen Polizisten bekämpft man nicht dadurch, dass man nicht drüber spricht und auf eine saubere Analyse verzichtet“, sagte SPD-Innenexperte Andreas Dressel. „Wer die Fürsorgepflicht für unsere Polizeibeamten ernst nimmt, kann sich der Forderung nach einem umfassenden Schutzkonzept nicht verweigern – und dazu gehört eine ordentliche Analyse“, sagte Dressel auch mit Blick auf die Diskussionen bei der heute zu Ende gehenden Innenministerkonferenz in Bremen.

Zu einem umfassenden Schutzkonzept gehöre auch ein aussagekräftiges Lagebild. „Wir brauchen ein aktuelles bundesweit einheitliches Lagebild, um das Phänomen der Gewalt gegen Polizeibeamte noch besser analysieren und auf dieser Grundlage Bekämpfungsstrategien fortentwickeln zu können. Wir müssen wissen: Wer sind die Täter? Welche Tatstrukturen gibt es? Welche Tatgelegenheiten sind festzustellen? Wie kann Polizei sich und ihre Beamten noch besser schützen? Wie können verletzte oder traumatisierte Polizeibeamte noch besser betreut und unterstützt werden?“, sagte Dressel. Mehr Strafen allein könnten das Problem nicht lösen, so der SPD-Innenexperte. „Ich bedaure deshalb umso mehr, dass der Innensenator sich bei diesem Thema vom Acker macht – statt die aktuelle Gewaltstudie weiter zu entwickeln und in der Polizei konsensfähig zu machen. Gerade bei diesem Thema ist ein Konsens und die Solidarität aller Beteiligten wichtig, um der Gewalt gegen Polizeibeamte überzeugend den Kampf anzusagen.“

Zudem sei erstaunlich, so Dressel, dass der Senator meint, bei diesem Thema schon alles zu wissen – das decke sich nicht mit den bisherigen Auskünften des Senats zu diesem Thema. Auf Anfrage habe der Senat der SPD-Fraktion noch im Sommer mitgeteilt, dass der Widerstand gegen Polizeibeamte in der Kriminalstatistik nicht gesondert erfasst werde und die Daten somit „keine entsprechende Aussagekraft“ hätten (siehe hierzu Drs. 19/3824). Dressel: „Das passt nicht zusammen. Wir haben sowohl ein Erkenntnis- als auch ein Handlungsdefizit bei diesem Thema. Das eine darf nicht gegen das andere ausgespielt werden.“ Bei den notwendigen Handlungsansätzen seien die angestrebten Strafverschärfungen „richtig und wichtig“, so Dressel. „Aber sie sind nicht alles und sie können die Weiterentwicklung der Schutz- und Betreuungskonzepte für Polizeibeamte nicht ersetzen. Das gehört – neben einer in diesen Fragen weiterentwickelten Aus- und Fortbildung – zu einem ganzheitlichen Anti-Gewalt-Konzept dazu. Doch das kostet Geld, das Ahlhaus nicht hat oder nicht ausgeben will. Wer es mit der Fürsorgepflicht ernst meint, setzt auf den ganzheitlichen Ansatz.“

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