Personalabbau und Wegsperr-Vollzug (1)

photocaseGEFANGEN.jpegIn der Debatte um den Haushalt der Justizbehörde hat die SPD-Fraktion dem Senat vorgeworfen, die Hamburger Justizpolitik im Sinne des gescheiterten Senators Kusch fortzusetzen. „In Ton und Auftreten unterscheidet sich Justizsenator Lüdemann wohltuend von seinem Vorgänger. Nicht jedoch in den Inhalten und Ziele seiner Justizpolitik“, sagte SPD-Rechtsexperte Rolf-Dieter Klooß.

Klooß beklagte insbesondere die „problematisch knappe Personallage in der Hamburger Justiz“ und das Festhalten am „Strafvollzug, der nur auf Wegsperren“ setze. Die meisten Strafgefangnen kämen nach Verbüßung ihrer Haft wieder frei. „Diese Menschen müssen während der Haft auf ein Leben nach Recht und Gesetz vorbereitet werden. Sonst sind Rückfälle programmiert“, sagte Klooß.

Die Kürzungsverpflichtungen des Senats in der Justiz träfen nicht nur die Staatsanwaltschaft, sondern alle Gerichtsbereiche. „Dies ist das Gegenteil der Politik, die die CDU versprochen hat“, betonte Klooß. Die Personalsituation sei für immer längere Verfahrenszeiten verantwortlich. Insbesondere, „wo die Schwächsten der Gesellschaft um ihr Recht kämpfen, vor den Sozialgerichten, ist die Zahl der Verfahren rasant gestiegen. Für die SPD forderte Klooß weitere gerichtliche Stellen – im Zweifelsfall durch Verlagerung aus weniger belasteten Gerichtsbereichen.

Der SPD-Abgeordnete warnte gleichzeitig vor „Hamburger Alleingängen bei der Ausgestaltung des Strafvollzugsgesetzes“. Der Senat habe angekündigt, die Entwicklung eines eigenen Strafvollzugsgesetzes zum Schwerpunkt seiner Justizpolitik zu machen. Gleichzeitig gebe es eine Initiative aus zehn Bundesländern, ein einheitliches Jugend-Strafvollzugsgesetz zu entwickeln. „Dieser Initiative will sich der Senat nicht anschließen – eine grundsätzlich falsche Entscheidung im Hinblick auf Rechtsharmonisierung in Deutschland“, sagte Klooß.

Der Senat plane eine Abkehr von den bisherigen bewährten Grundprinzipien. „Sie stehen damit in der Tradition ihres Vorgängers Kusch, der in Hamburg die Wende zurück in den Verwahrvollzug des vorletzten Jahrhunderts eingeläutet hat“, sagte der SPD-Rechtsexperte an die Adresse von Justizsenator Carsten Lüdemann.

Ziel des Vollzuges müsse bleiben, einen Strafgefangenen auf seine Zeit nach Verbüßung der Strafe vorzubereiten. „Der von Senator Lüdemann behauptete Widerspruch zwischen Sicherheit und Resozialisierung existiert nicht. Resozialisierung ermöglicht erst Sicherheit nach dem Ende der Haft. Sozial integrierte Menschen sind weniger in der Gefahr, gegen Recht und Gesetz zu verstoßen.“

Der Hamburger Strafvollzug erfülle in vielen Bereichen die Vorgaben nicht, die das Strafvollzugsgesetz aufstellt. Die in Hamburg vollzogene Abkehr vom offenen Vollzug hin zum geschlossenen als Regelvollzug stelle einen Irrweg dar. Lockerungen – wie der offene Vollzug -dienten dem Ziel, den Gefangenen auf ein Leben in Freiheit und nach Recht und Gesetz vorzubereiten.

Die Mängel im Hamburger Strafvollzug seien auch eine Folge falscher finanzpolitischer Entscheidungen. Investitionen in einen vernünftigen Strafvollzug lohnten sich, unterstrich Klooß. Geringere Rückfallquoten bedeuteten geringere Schäden durch Kriminalität. Die Errichtung der Anstalt Billwerder, die nicht nur vollkommen überdimensioniert, sondern als rein geschlossene Anstalt am Bedarf vorbei entwickelt wurde sei, bezeichnete Klooß als Sinnbild einer Justizpolitik mit einseitiger und damit falscher Ausrichtung.

„Die Millionen, die der Senat in diesen Mammutknast verschleudert hat, hätte man nutzen können, um Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten für Gefangene zu schaffen. Man hätte sie auch nutzen können, um den Personalabbau im Strafvollzug zu stoppen. Stattdessen haben Sie der eitlen Versuchung nachgegeben, sich selbst und Ihrer falschen Vollzugspolitik ein Denkmal zu setzen“, sagte Klooß.

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