Pendlerpauschale: Jetzt Einspruch einlegen!

AMPEL.jpegPendeln wird teuer – fast 356 000 Berufspendler in Hamburg sind von den Kürzungen bei der Pendlerpauschale betroffen. Der DGB Hamburg rät: Einspruch einlegen – der Weg zur Arbeit ist keine Privatsache! Beabsichtigt ist, dies auch durch Gerichte klären zu lassen.

Ab dem 1. Januar 2007 ist der Weg zur Arbeit bis 20 Kilometer nicht mehr steuerlich absetzbar; erst ab dem 21. Entfernungskilometer gelten die alten Regelungen mit 30 Cent pro km. „Das Pendeln zum Job ist keine Privatsache und darf den Arbeitnehmer nicht allein aufgebürdet werden“, fordert Erhard Pumm, Vorsitzender des DGB Hamburg. „Hier nimmt man den Beschäftigten eine der wenigen Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit, die für Selbstständige und Unternehmen in viel größerem Rahmen möglich ist.“

Nach Angaben der Agentur für Arbeit Hamburg sind in der Hansestadt fast 278 000 sog. Einpendler und mehr als 79 000 Auspendler betroffen, dazu kommen noch viele der rund 390 000 in Hamburg ansässigen Beschäftigten, die zum Teil lange Wege bis zu 35 km quer durch die Stadt zurückzulegen müssen.

Erhard Pumm: „Für sie alle wird es ab 2007 richtig teuer. Nach der alten Regelung konnte ein Steuerpflichtiger mit 20 Entfernungskilometern 1.320 Euro als Werbungskosten geltend machen. Wenn zukünftig die ersten 20 Kilometer keine steuerliche Berücksichtigung mehr finden, ergeben sich für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jährliche Nettoeinkommensverluste von mehreren hundert Euro.“

Erst vor wenigen Tagen ergab ein Rechtsgutachten im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung, dass die Kürzung der Pendlerpauschale möglicherweise verfassungswidrig ist: Zum einen würden die ersten zwanzig Kilometer der Strecke zum Arbeitsplatz anders behandelt als alle weiteren, das verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Grenze von 20 Kilometern sei willkürlich gezogen. Außerdem entstünden die Fahrtkosten zur Arbeit ausschließlich durch den Job. Sie gehörten demnach nicht zur Privatsphäre.

Für alle anderen Berufsgruppen gilt, dass die für die Arbeit notwendigen Kosten abgesetzt werden können. Der Malermeister seine Spachtel und der Fleischermeister sein Hackemesser.
„Es ist in der Tat nicht einzusehen, dass das für die Fahrtkosten der Arbeitnehmer nicht gelten soll“, so Erhard Pumm. „Ich rate den betroffenen Arbeitnehmern, Einspruch gegen die neue Regelung der Pendlerpauschale einzulegen. Über den juristischen Weg bis zum Verfassungsgericht wird dann eine Klärung herbeigeführt. Der DGB hat Musterbriefe für den Einspruch entwickelt.“*

Diese Regelung sei auch vor dem Hintergrund der milliardenschweren Firmen-Entlastungen durch die Unternehmenssteuer-Reform das politisch falsche Signal. Erhard Pumm: „Das Missverhältnis wird immer krasser: Während die Beschäftigten über immer geringere Nettoeinkünfte verfügen und nun auch noch steuerliche Nachteile aufgebrummt bekommen, dürfen sich die Unternehmen auf weitere Vergünstigungen freuen.“

*Der DGB hat Musterbriefe entworfen, mit denen bei den Finanzämtern beantragt werden kann, die Entfernungspauschale wie bisher steuerlich anzuerkennen. Zum Herunterladen: www.dgb-hamburg.de , Rubrik Infomaterial und Tipps.

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