NPD und Polizei: DGB-Jugend klagt

NAZISRAUS.jpgDie DGB Jugend Hamburg hat beim Verwaltungsgericht Hamburg eine Feststellungsklage eingereicht, um das Verhalten der Polizei während der Veranstaltung „Rechte Strukturen in Wandsbek“ juristisch klären zu lassen und damit Rechtssicherheit für künftige Veranstaltungen dieser Art zu erlangen.

Eine Veranstaltung der DGB Jugend Hamburg zu Strukturen der rechten Szene in Wandsbek in Kooperation mit dem Bezirksamt wurde am 16. November 06 von rund 20 Neonazis angegriffen. Die herbeigerufene Polizei war nicht willens, einen vorher von ihr als rechtlich eindeutig deklarierten und zugesagten Ausschluss der Neonazis zu dieser Veranstaltung durchzusetzen und weigerte sich, dem ausgeschlossenen Personenkreis einen Platzverweis zu erteilen. Die DGB Jugend brach daraufhin die Veranstaltung ab, um weitere Eskalationen zu vermeiden.

Olaf Schwede, Vorsitzender der DGB Jugend Hamburg: „Wir halten das Vorgehen der Polizei für unangemessen und inkonsequent. Damit wir in Zukunft klare Regeln haben – schließlich planen wir, die abgebrochene Veranstaltung nachzuholen – muss jetzt ein Gericht darüber befinden, ob das Agieren der Polizei korrekt oder unser Neonazi-Ausschlusshinweis nach § 6
Versammlungsgesetz ausreichend war.“

Verschiedene Organisationen, Verbände und Parteien haben sich zwischenzeitlich beim DGB gemeldet und von ähnlichen Problemen berichtet. Sie alle sind an einer Klärung interessiert. „Insofern könnte diese Klage Präzedenzcharakter haben“, so Olaf Schwede.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.