NGG fordert: Corona-Auswirkungen nicht auf Beschäftigte abwälzen

Arbeitsverträge ändern wegen dem Corona-Virus? Immer mehr Betriebe im Hamburger Gastgewerbe kommen jetzt auf diese Idee. Aufgrund von Stornierungen, Veranstaltungsabsagen und den damit verbundenen Umsatzeinbußen, sollen Beschäftigte – zunächst vorübergehend – ihre Arbeitszeit reduzieren und natürlich auch auf Einkommen verzichten. Ansonsten wird mit betriebsbedingten Kündigungen gedroht.

Die zuständige Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) kritisiert dieses Vorgehen. „Angestellten jetzt die Pistole auf die Brust zu setzten und die ohnehin schon viel zu niedrigen Einkommen durch erzwungene Arbeitszeitverkürzung zu reduzieren, das geht gar nicht!“, sagt die zuständige Geschäftsführerin der NGG Hamburg-Elmshorn Silke Kettner.

Die Gewerkschaft NGG rät deshalb, Vertragsänderungen nicht zu unterschreiben. Betriebe, die mit Corona bedingten Einbußen zu tun haben, sollten zunächst Arbeitszeitguthaben abbauen und die Einführung von Kurzarbeit prüfen.

Silke Kettner: „Wir raten Beschäftigten eine Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich nicht zu akzeptieren. Auch wenn der Arbeitgeber mit betriebsbedingten Kündigungen droht, hierzu liegen aktuell keine Gründe vor. Deshalb werden wir rechtlich gegen mögliche Kündigungen vorgehen.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.