Neu: Medizin für „Menschen ohne Papiere“

Die Sozialbehörde verbessert die medizinische Versorgung für Zuwanderer: Seit dem heutigen Montag können sich Menschen, die ohne gültige Aufenthaltspapiere in Hamburg leben und medizinische Hilfe benötigen, im Flüchtlingszentrum in der Adenauerallee beraten und von Ärzten kostenfrei behandeln lassen.

Denn dort hat die Sozialbehörde zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren eine so genannte Clearingstelle eingerichtet. Für die medizinische Versorgung von Menschen ohne Aufenthaltspapiere stellt die Sozialbehörde einen Fond in Höhe von 500.000 Euro zur Verfügung.

„Die neue Clearingstelle ist eine Chance, Menschen, die ohne Papiere in Hamburg leben, aus der Illegalität zu holen“, sagt Sozialsenator Detlef Scheele (SPD). Denn jeder Mensch in Deutschland hat im Krankheitsfall ein Recht auf eine angemessene medizinische Versorgung, unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Wer sich in der Clearingstelle behandeln lässt, braucht keine Angst vor Abschiebung zu haben, denn alle Daten werden vertraulich behandelt.“

Aus Angst vor ausländerrechtlichen Konsequenzen, aber auch aus Unkenntnis, nehmen viele Zuwanderer die ihnen zustehende Absicherung im Krankheitsfall nicht in Anspruch. Sie tauchen deshalb unter bzw. leben unerkannt, um das Land nicht verlassen zu müssen. Wird ein Zuwanderer ohne Aufenthaltspapiere krank, lässt er sich meist unter falscher Identität oder gar nicht ärztlich behandeln.

Entsprechende Anfragen zum eigenen Krankenversicherungsstatus nimmt die Clearingstelle auch in anonymisierter Form entgegen, so dass die Patienten keine ausländerrechtlichen Konsequenzen befürchten müssen.

Ziel der Sozialbehörde ist es, möglichst viele Menschen ohne Papiere aus der Illegalität herauszuholen und in die Regelversorgungssysteme zu integrieren. Dazu gehört eine umfassende Beratung in der neuen Clearingstelle über die Rechtsansprüche der jeweiligen Patienten. Insbesondere geht es darum, zu klären, ob ein Zugang zum Krankenversicherungssystem im jeweiligen Heimatland oder in Deutschland bzw. ein Anspruch nach den Leistungssystemen des SGB II, SGB XII oder AsylbLG besteht. In allen Fällen, in denen eine ärztliche Behandlung per Krankenschein nicht möglich ist, finanziert die Clearingstelle im Einzelfall die Kosten für tatsächlich angefallene und medizinisch notwendige Krankenbehandlungen sowie für Materialien oder Medikamente über den Fond des Senats.

Da das Flüchtlingszentrum bereits vielfältige Erfahrungen im Umgang mit Zuwanderern hat, verfügt es über ein engmaschiges Netzwerk zu Ärzten, die beispielsweise in der Malteser Migranten Medizin und der hausärztlichen Sprechstunde des Diakonischen Werkes ehrenamtlich arbeiten.

Ärzte, die in der Clearingstelle arbeiten wollen, können sich direkt beim Flüchtlingszentrum melden unter: Zentrale Information und Beratung für Flüchtlinge gGmbH, Frau Niethammer, Adenauerallee 10, 20097 Hamburg. Telefon 040/284079122 oder E-Mail-Adresse: niethammer@fz-hh.de

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