Mühlenberger Loch: EU verklagt Senat

Das Mühlenberger Loch ist zugeschüttet, Ausgleichsmaßnahmen gibt es nicht: Deshalb will die EU-Kommission den Hamburger Senat vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Vor fünf Jahren hatte das Verwaltungsgericht Schleswig Ausgleichsmaßnahmen in der Haseldorfer Marsch verboten. Seither tut der Senat – nichts.

Anlässlich der drohende Klage der EU-Kommission wegen des fehlenden Naturschutz-Ausgleichs für die Zuschüttung des Mühlenberger Lochs erklärt der umweltpolitische Sprecher der GAL-Bürgerschaftsfraktion Christian Maaß: „Bei der Zuschüttung des Mühlenberger Lochs und der Landebahnverlängerung hat der Senat alle Hebel in Bewegung gesetzt, um die Arbeiten schnell durch zu ziehen – beim Ausgleich lässt er jegliches Engagement vermissen. Es zeigt sich, dass dem Senat der Naturschutz gleichgültig ist. Es ist gut, dass die EU-Kommission jetzt den Herren von Beust, Uldall und Gedaschko Beine macht.“

Auf Anfragen der GAL-Fraktion, zuletzt während der Haushaltsberatungen, hatte der Senat mitgeteilt, dass er an der umstrittenen und vom Verwaltungsgericht Schleswig für rechtswidrig erklärten Ausgleichsmaßnahme Haseldorfer Marsch festhält und er keine konkreten Alternativplanungen voran treibt.

Stattdessen hatte der Senat durchblicken lassen, den Rechtsweg bis zum Bundesverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht ausschöpfen zu wollen – mit der Folge weiteren jahrelangen Stillstandes für den Naturschutz-Ausgleich.

Nach Ansicht der grünen Fraktion hätte der Senat bereits nach den ersten zu seinen Lasten entschiedenen Gerichtsentscheidungen vor fünf Jahren konkrete Alternativen für Ausgleichsmaßnahmen in Angriff nehmen müssen und bis heute umsetzen können.

In einer Kleinen Anfrage an den Senat will der Abgeordnete Maaß nun wissen, wie der Senat mit der drohenden Klage der EU umgehen will und ob nun doch alternative Ausgleichsmaßnahmen ins Auge gefasst werden, um drohende Strafzahlungen an die EU abzuwenden.

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