Mogelei mit Ticket-Preisen gestoppt

Mit Ticketpreisen dürfen Konzertveranstalter nicht schummeln, sagt die Verbraucherzentrale Hamburg und verweist auf einen von ihr erwirkten Beschluss des Landgerichts Hamburg.

Danach darf die Stage Entertainment Marketing & Sales GmbH nicht mehr in Zeitungsanzeigen für Konzertkarten zu einem bestimmten Preis werben, wenn der beworbene Preis drucktechnisch herausgestellt ist und sich erst aus einer unauffälligen Fußzeile ergibt, dass zu dem beworbenen Preis noch weitere Gebühren gefordert werden (Landgericht Hamburg, einstweilige Verfügung vom 21.12.2009, Aktenzeichen 315 O 551/09.

Hintergrund der Abmahnung ist, dass sich Verbraucher oft über die Werbung von Veranstaltern ärgern. Günstige Ticketpreise locken zu Veranstaltungen, Konzerten oder Musicals. Doch versteckt im Kleingedruckten werden weitere „Gebühren“ verlangt, durch die der Besuch der Veranstaltung deutlich teurer wird als zunächst gedacht.

Die Stage Entertainment bewarb in Anzeigen Karten für das Musical „Ich war noch niemals in New York“ in großer Schrift „2 Tickets 99,- €!“. Erst im Mini-Kleingedruckten erfuhr der Kunde, dass „zzgl. 15 % Vorverkaufsgebühr und 2 € Systemgebühr pro Ticket“ zu zahlen sei. Aus 99 Euro für zwei Karten wurde so ein Preis von 117,85 Euro.

Wer sich über versteckte Zusatzkosten bei Konzertkarten ärgert, kann die Verbraucherzentrale informieren und sich beraten lassen.

Telefonische Rechtsberatung: Mo – Do 10 – 18 Uhr unter 09001-77 54 41 (1,50 €/Min. aus dem dt. Festnetz).

Information per E-Mail: verbraucherrecht@vzhh.de.

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