Ministerin rügt Abruf-Arbeit im Einzelhandel

Eigentlich ist sie dafür schon lange zuständig, aber jetzt hat auch die Bundesarbeitsministerin das Thema entdeckt: Ursula von der Leyen kritisiert den zunehmenden Missbrauch der Abruf-Arbeit im Einzelhandel.

So bietet etwa die süddeutsche Kaufhauskette Breuninger seinen Verkäufern „kapazitätsorientierte Arbeitszeiten“ zwischen zwei bis 40 Stunden an. „Das ist perfide, das geht überhaupt nicht“, kommentiert die Ministerin im „stern“ die offenbar gesetzeswidrige Praxis. Denn das Bundesarbeitsgericht setzt der Abruf-Arbeit klare Grenzen: Lediglich ein Viertel der vereinbarten Mindestarbeitszeit darf flexibel abrufbar sein. Im Falle Breuninger wären das nur 30 Minuten pro Woche.

Auch Unternehmen wie der schwedische Modekonzern H&M oder die Lifestyle-Marke Esprit garantieren Tausenden Verkäufern lediglich ein Minimum an Arbeitsstunden und stocken diese dann auf – je nach Bedarf. So senken die Firmen ihre Personalkosten. Die Mitarbeiter allerdings wissen zu Beginn des Monats häufig nicht, wie viel sie am Ende verdienen werden. Arbeitsministerin von der Leyen kritisiert die Entwicklung: „Die Verkäuferinnen können in der Regel nicht beeinflussen, ob Kunden kommen oder nicht, sie sind weder zuständig für die Qualität der Ware, noch für die Werbung, trotzdem tragen sie alleine das Risiko der Auslastung des Unternehmens, das ist nicht in Ordnung.“

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