Min­dest­lohn: Zei­ter­fas­sung für faire Kon­trol­le

Der DGB lehnt Forderungen der Arbeitgeber ab, die Dokumentationspflichten beim Mindestlohn einschränken.

Den Vorwurf, die Zeiterfassung sei zu viel bürokratischer Aufwand, wies DGB-Vorstand Stefan Körzell in der Magdeburger Volksstimme zurück, von Bürokratie könne keine Rede sein: „Die Arbeitgeber mussten auch schon vor Einführung des Mindestlohns die Arbeitszeiten erfassen , um angemessene Löhne auszuzahlen.

„Von Bürokratie kann keine Rede sein“, sagt Stefan Körzell, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), auf Volksstimme-Anfrage. „Die Arbeitgeber mussten ja auch schon vor Einführung des Mindestlohns die Arbeitszeiten der Mitarbeiter erfassen, um angemessene Löhne auszuzahlen.“ Körzell warnt: „Wenn die Unternehmen die Arbeitszeiten nicht erfassen müssen, kann der Zoll auch nicht kontrollieren, ob die Arbeitnehmer tatsächlich den Mindestlohn erhalten. Das lässt sich nur anhand ihrer Arbeitszeiten und Verdienste nachprüfen.“ Eine Einschränkung der Dokumentationspflichten sei daher ein Spiel mit dem Feuer. „Ich rate Frau Merkel, die Diskussion zu beenden“, sagt Körzell. „Der Mindestlohn wird sonst für jene, die eigentlich von ihm profitieren sollten, nichts weiter als ein leeres Versprechen.“

DGB kritisiert Personalmangel beim Zoll

DGB-Vorstand Körzell ist nicht nur über die Pläne der Union verärgert. Er fürchtet, dass der Zoll schon jetzt nicht in der Lage ist, die Einhaltung des Mindestlohns zu kontrollieren. „Die Bundesregierung muss einen großen Schluck aus der Pulle nehmen und den Zoll sofort personell aufrüsten. Es ist fatal, dass 500 von 6900 Stellen beim Zoll derzeit nicht besetzt sind und erst in den kommenden drei Jahren bundesweit 1600 zusätzliche Kräfte eingestellt werden sollen.“

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