JVA Billwerder: Rechnungshof soll prüfen

photocaseGEFANGEN.jpegDie GAL-Fraktion hat heute einen Antrag eingereicht, durch den der Rechnungshof aufgefordert wird, die Planungen für den Strafvollzug in Hamburg und dessen finanzielle Auswirkungen zu überprüfen. „Der Hamburger Strafvollzug wird im Blindflug gesteuert“, sagt Dr. Till Steffen, rechtspolitischer Sprecher der GAL-Fraktion. „Aufgrund von äußerst vagen Annahmen werden Millionenausgaben veranlasst und keiner greift ein.“

Im Jahr 2002 hatte der damalige Justizsenator Kusch die Entscheidung für den 32 Mio. EUR teuren Bau des zweiten Bauabschnitts der JVA Billwerder durchgesetzt, ohne eine belastbare Prognose für die Steigerung der Gefangenenzahlen zu haben.

Weder der damalige Finanzsenator Peiner, noch Bürgermeister von Beust, noch die seinerzeitige Bürgerschaftsmehrheit von CDU, Schill-Partei und FDP haben damals eingegriffen. Der heutige Justizsenator Lüdemann musste nun auf Nachfragen von Journalisten einräumen, dass er in seiner damaligen Rolle als Abgeordneter im Rechtsausschuss hätte nachfragen sollen, wozu Billwerder II benötigt wird.

Steffen: „Das Erschreckende ist, dass Lüdemann keinerlei Konzept hat, wie er nun mit dem sich schon seit langem abzeichnenden Leerstand umgehen soll.“ Die zwischenzeitliche Schließung einzelner kleinerer Haftanstalten entpuppt sich dabei als Fehlschlag. So ist die 2005 geschlossene JVA Altengamme immer noch ohne Nachfolgenutzung.

Der Rechnungshof soll nun untersuchen, wie es zu dieser fehlerhaften Prognose kommen konnte, warum sämtliche Kontrollmechanismen versagt haben und ob angesichts des Leerstands sämtliche Einsparmöglichkeiten genutzt werden.

Steffen: „Die Schließung von Teilen von Haftanstalten muss vorbehaltlos geprüft werden. Noch mehr Geld hätte gespart werden können, wenn seinerzeit jemand den Verstand gehabt hätte, Kusch zu stoppen.“

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