Menschenrechte: Bürgerschaft nimmt Stellung

REIS.jpegIm Rahmen der morgigen Bürgerschaftssitzung wird die GAL-Bürgerschaftsfraktion dem Petitumsvorschlag des Europaausschusses zu den „Laogai“ genannten chinesischen Zwangsarbeitslagern zustimmen. Die Beratungen des Ausschusses waren auf Grundlage des GAL-Antrags 18/4755 „Verurteilung des Systems der Zwangsarbeitslager (Laogai-Lager) in der Volksrepublik China“ geführt worden.

Manuel Sarrazin, Sprecher für Internationales der GAL-Bürgerschaftsfraktion, erklärt hierzu: „Wir freuen uns, morgen eine gemeinsame Position aller drei Fraktionen gegen die unhaltbare Menschenrechtssituation in den chinesischen Zwangsarbeitslagern beschließen zu können. Die Ausschussberatungen zu dem Thema waren äußerst konstruktiv. Der einstimmige Beschluss des Europaausschusses stellt in Bezug auf die Thematisierung der Menschenrechtssituation in China einen wertvollen Schritt dar.“

Dennoch geht der Beschluss des Europaausschusses aus Sicht der GAL-Fraktion nicht weit genug. Deswegen bringt die GAL zur morgigen Sitzung einen Zusatzantrag ein. Die GAL will, dass der Senat künftig ausschließt, dass beim öffentlichen Einkauf Waren aus Kinder-, Sklaven- und Zwangsarbeit eingekauft werden. Dazu Sarrazin: „Trotz der lobenswerten Initiative der CDU-Fraktion weigert sich der Senat weiterhin, seinen eigenen Einkauf fair zu gestalten.“

Der Verweis des Senats auf vergaberechtliche Schwierigkeiten und Probleme bei der Heranziehung von wirksamen Zertifikaten ist unbegründet. Bisher haben 350 Städte in Europa, darunter München und Düsseldorf, genau das getan, was der Senat als rechtlich nicht möglich zurückweist: Sie schließen Kinder-, Sklaven- und Zwangsarbeit bei der öffentlichen Beschaffung aus. Hamburg muss sich aus Sicht der GAL diese Städte zum Vorbild nehmen.

In anderen deutschen und europäischen Städten sind bereits Regelungen in Kraft, nach denen zum Beispiel ein Angebot von durch das Rugmark- oder das Transfair-Siegel zertifizierter Produkte keine weiteren Nachweise erbringen muss. In München muss ansonsten entweder ein Verhaltenskodex, eine Sozialklausel oder eine sonstige Selbstverpflichtung vorgelegt werden, woraus hervorgeht, dass weder die Firma selbst noch ihre Zulieferfirmen die Produkte mittels ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt haben. Alternativ kann das Unternehmen belegen, dass es für das angebotene Produkt aktive und zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit betreibt. Diese Selbstverpflichtung wird in München als Vertragsbestandteil in die Auftragsvergabe aufgenommen.

Hier der GAL-Antrag zum Herunterladen (als PDF).

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