Zum 1. Juli 2019 und zum 1. Januar 2020 hat der Gesetzgeber den Kinderzuschlag (KiZ) in zwei Etappen stark verbessert – und er gilt jetzt auch für Alleinerziehende. Bis zu 185 Euro pro Kind und Monat zusätzlich zum Kindergeld sind möglich. Der DGB beantwortet die häufigsten Fragen und erklären, wie Sie den Zuschlag beantragen können: Hier.