Ladenöffnung nur freiwillig!

WEIHNACHTSEINKAUF.jpegDer DGB Hamburg begrüßt die Anfrage der SPD-Abgeordneten, mit der sie klären wollen, wie das Kinderbetreuungsgesetz mit der Freigabe der Ladenschlusszeiten in Einklang zu bringen ist (siehe hh-heute.de von heute morgen).

Das Gesetz garantiert Eltern mit Kindern von 0 bis 14 Jahren Betreuung für den Umfang ihrer Berufstätigkeit. Muss also eine Verkäuferin künftig auch nachts arbeiten und ihr Kind während dieser Zeit unterbringen, passt das kaum mit den bestehenden Betreuungsmöglichkeiten zusammen.

„Andere Bundesländer, in denen die Ladenschlusszeiten freigegeben wurden, haben eine Art Freiwilligkeitsklausel für Alleinerziehende in das Gesetz eingebaut“, so Erhard Pumm, Vorsitzender des DGB Hamburg. „Wenn nun also schon nicht mehr an der Tatsache zu rütteln ist, dass dieses überflüssige und für die Beschäftigten belastende Gesetz kommt, sollte man wenigstens die Folgen für die Beschäftigten abmildern und für Hamburg eine ähnliche Regelung
schaffen: Zum Wohle der Kinder sollten Alleinerziehende nicht dazu verdonnert werden können, Nachtschichten schieben zu müssen.“

Die Anfrage der Abgeordneten Dräger, Hilgers und Veit können Sie hier als PDF herunterladen.

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