Kokolores: Lüdemanns U-Haft-Ideen

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Rolf-Dieter Klooß, hat die Forderungen des Justizsenators nach erleichterten Untersuchungshaftvoraussetzungen für jugendliche Gewalttäter sowie einer Heraufsetzung des Höchststrafrahmens von zehn auf fünfzehn Jahre als „pures Wahlkampfgeklingel“ bezeichnet.

„Ich bin gespannt auf den Vorschlag des Justizsenators zur Verschärfung des Untersuchungshaftrechts. Bislang habe ich in seinen Äußerungen noch keinen Hinweis auf auch nur einen einzigen konkreten Änderungsvorschlag gefunden, der belegen könnte, dass der Justizsenator sich mit der gebotenen Seriosität mit dem Thema auseinandergesetzt hätte. Mit Kettenrasseln wird man dieser rechtlich problematischen Materie nicht gerecht.“

Skeptisch zeigte sich Klooß gegenüber der Notwendigkeit einer Heraufsetzung des Strafrahmens von zehn auf fünfzehn Jahre. Eine empirische Untersuchung aus dem Jahr 2000 über entsprechende Urteile zeige, dass von 1987 bis 1996, also über einen Zeitraum von zehn Jahren hinweg, nur 74 Personen zur Höchststrafe von zehn Jahren verurteilt worden seien. In keinem der Urteile finde sich ein Hinweis darauf, dass eine höhere Strafe für erforderlich gehalten worden wäre. „Diejenigen, die über das Strafmaß entscheiden, sehen offensichtlich keinen Bedarf an höheren Strafen“, so Klooß. „Der Justizsenator soll sich lieber darauf konzentrieren, auf inhaftierte Jugendliche und Heranwachsende so einzuwirken, dass sie nach ihrer Entlassung keine Straftaten mehr begehen. Das wäre weitaus effektiver.“

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