Klooß: Zu wenig Personal im Strafvollzug

photocaseGEFANGEN.jpegDie Flucht eines Strafgefangenen und die anschließenden Schuldzuweisungen von Senat und CDU-Bürgerschaftsfraktion haben jetzt ein parlamentarisches Nachspiel. Unmittelbar nach der Flucht des 44jährigen in der vergangenen Woche hatten Justizsenator Carsten Lüdemann und die CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Viviane Spethmann eine Entscheidung des Landgerichts für die Flucht verantwortlich gemacht.

Der Strafgefangene habe – so Lüdemann – „auf Grund eines Beschlusses des Landgerichts vom 3. April 2007 ungefesselt ausgeführt werden“ müssen. Tatsächlich war offenbar eine mangelhafte Bewachung des Gefangenen Ursache der Flucht.

„Die Justizbehörde macht es sich zu einfach, wenn sie die Gesetzeslage und angeblich fehlerhaftes Richterverhalten für die Flucht verantwortlich machen will“, sagte der SPD-Rechtsexperte Rolf-Dieter Klooß am Donnerstag. „Die Justizbehörde hat bei dem Strafgefangenen eine Fluchtgefahr angenommen. Wenn sie ihn mit mehr als einem Beamten begleitet hätte, wäre er wohl kaum getürmt“, sagte Klooß weiter.

Warum nur ein Begleiter eingesetzt war und was die Umstände der Flucht waren, will Klooß mit einer kleinen Anfrage an den Senat klären. „Der Fall zeigt deutlich, warum wir im Strafvollzug ausreichend Personal einsetzen müssen. Maßgeblich ist die Einhaltung der möglichen Sicherheitsvorkehrungen, die auch in diesem Fall eine Flucht sicherlich hätten verhindern können. Einer Verschärfung des Gesetzes – die der Justizsenator vornehmen will – bedarf es in dieser Frage gerade nicht.“

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