Kinderlärm-Gesetz endlich beschließen!

SchulkinerAnlässlich des zwischen dem Kindergarten ‚Marienkäfer’ und den klagenden Nachbarn vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) geschlossenen Vergleichs fordert die GAL-Bürgerschaftsfraktion, dass nun zügig über den von der GAL vor einem Jahr vorgelegte Gesetzentwurf zur Privilegierung von Kinderlärm gegenüber Gewerbelärm beschlossen wird.

Der grüne Abgeordnete und Vorsitzende des Umweltausschusses Christian Maaß kündigte an, das Thema erneut auf die Tagesordnung des Umweltausschusses zu setzen. „Es reicht nicht, wenn sich jetzt Vertreter aller Parteien über den gerichtlichen Vergleich aufregen. Besser wäre es, wenn alle Parteien nun zügig unseren Gesetzesvorschlag beschließen, wonach Kinderlärm anders zu beurteilen ist als Gewerbelärm.“

Die Bürgerschaftsfraktionen hatten den Gesetzentwurf auf die Zeit nach Inkrafttreten der Föderalismusreform vertagt, weil der damalige Entwurf der Föderalismusreform den Ländern die Gesetzgebungskompetenz zur Regelung von „sozialem Lärm“ vorsah. In der vor wenigen Wochen in Kraft getretenen Fassung der Grundgesetzänderung wurde diese Formulierung geändert, so dass nunmehr den Ländern nach dem Grundgesetz die Kompetenz zur Regelung von „verhaltensbezogenem Lärm“ zusteht.

Auf Nachfrage des GAL-Abgeordneten Christian Maaß sagte der Senat unlängst in einer Protokollerklärung, er halte die Verfassungsänderung für unklar und wolle eine „weitere Klärung auf Bund-/Länderebene abwarten“ (Protokoll 18/41 des Stadtentwicklungsausschusses, Seite 6).

Maaß hält hingegen einen Beschluss der Bürgerschaft zum jetzigen Zeitpunkt für möglich und sinnvoll. In einem juristischen Fachbeitrag in einer umweltrechtlichen Fachzeitschrift hatte sich der Verwaltungsjurist mit dem Urteil des Landgerichts Hamburg und den rechtlichen Grundlagen der Bewertung von Kinderlärm auseinander gesetzt (Zeitschrift für Umweltrecht 2006, Seite 196ff.). Der Artikel kann von der GAL-Fraktion bezogen werden.

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