Kinder geschont, Wohnungslose geschröpft

OBDACHLOS.jpegKaum ist die Tinte unter dem Senats-Programm für arme Hamburger Kinder in bestimmten Stadtteilen trocken, werden jetzt Wohnungslose geschröpft, kritisiert nach der GAL (s.u.) auch der DGB Hamburg die neuen Gebührenerhöhungen für die Unterbringung von Obdachlosen.

Als zynisch und doppelzüngig bezeichnet der DGB Hamburg die Tatsache, dass der Senat einerseits ein Armutsbekämpfungsprogramm für sozial schwierige Stadtteile auflegt und keine zwei Wochen später die Gebühren für die Übernachtung in Obdachlosenasylen um rund 12 Prozent anhebt.

Erhard Pumm, Vorsitzender des DGB Hamburg. „Dass das Stadtteilprogramm ein wahltaktischer Schachzug des Senats war, wird nun offenbar, sonst würde er nicht auf der einen Seite versuchen ein Loch zu stopfen und auf der anderen ein neues reißen.“

Hinter der verklausulierten Meldung der Senatspressestelle unter der Überschrift „Effizientere Nutzung der öffentlich veranlassten Unterbringung“ verberge sich nichts anderes als ein Armutsverschärfungsprogramm für ohnehin schon angeschlagene Menschen. Offenbar unterscheide der Senat bei seinem sozialen Engagement genau nach öffentlicher Wirkung.

„Wenn Kinder leiden, ist der öffentliche Aufschrei größer und die Chance auf eine Wiederwahl geringer“, so Hamburgs DGB-Vorsitzender. „Aber wenn man Wohnungslosen ihre letzten Zufluchtsstätten massiv verteuert, hofft man, dass kein Hahn danach kräht – diese Zielgruppe hat schließlich kaum eine Lobby.“

Die Begründung für die massive Anhebung der Gebühren für Gemeinschafts- und Einzelunterkünfte sowie Plätze in Übernachtungsstätten ist absurd: Angeblich solle damit der „Anreiz“ verstärkt werden, sich eine Wohnung anzumieten.

„Das ist in etwa so, als sage man einem Lahmen ,nun lauf schon’“, so Erhard Pumm. „Viele Wohnungslose brauchen zunächst psychosoziale Betreuung, bevor sie in die Lage versetzt werden, eine Wohnung zu suchen und zu halten – doch diese Hilfe erreicht die meisten nicht. Zudem gibt es in Hamburg bekanntlich einen eklatanten Mangel an Wohnungen, die mit den zugelassenen Miethöchstgrenzen kompatibel wären, weshalb wir nochmals nachdrücklich die Anhebung der Mietobergrenzen für Hartz IV-Empfänger fordern. Der Mietenspiegel für eine einfache Wohnung muss dabei mindestens der Maßstab sein.“

Der DGB Hamburg fordert den Senat auf, die Erhöhung der Übernachtungs-Gebühren für die Wohnungslosen zurück zu nehmen und psychosoziale Hilfsangebote zu verstärken.

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