Justizsenator im Rausch?

photocaseGEFANGEN.jpegEine Bundesratsinitiative zu Rauschtaten hat Justizsenator Lüdemann angekündigt: Wer sich mit Absicht betrinkt, soll nicht mit Milde rechnen können, wenn er Straftaten begeht. Da dies längst höchstrichterlich so entschieden ist, liegt der Verdacht nahe, dass der Senator bei Aufräumarbeiten auf die Doktorarbeit seines Vorgängers gestoßen ist: Die handelte genau von diesem Thema.

Die SPD-Fraktion hat zurückhaltend auf die Bundesratsinitiative zur Änderung des Strafrechts reagiert. „Wer sich vorwerfbar betrinkt und dann Straftaten begeht, sollte nicht mit besonderer richterlicher Milde rechnen können. Bei den Gerichten ist aber schon jetzt wieder vermehrt erkennbar, bei verschuldeter Trunkenheit von einer Strafmilderung nach Würdigung des Einzelfalles Abstand zu nehmen. Der Lüdemann-Vorstoß ist deshalb kein rechtspolitischer Meilenstein, sondern lediglich eine abgekupferte Gesetzesklarstellung“, kommentierten die beiden SPD-Innen- und Rechtsexperten Andreas Dressel und Rolf-Dieter Klooß die heutige Senatsentscheidung.

Und weiter: „Bemerkenswert ist allenfalls, dass sich Lüdemann für seine erste Initiative ausgerechnet das Promotionsthema seines Vorgängers Roger Kusch rausgesucht hat.“ Kusch hatte seinerzeit über die rechtliche Behandlung des Vollrausches promoviert.

Hintergrund: So ist insbesondere der 3. Senat des Bundesgerichtshofs schon heute der Auffassung, dass eine Strafmilderung in der Regel nicht in Betracht kommt, wenn der Täter die erhebliche Verminderung seiner Schuldfähigkeit durch verschuldete Trunkenheit selbst herbeigeführt hat. Für diese Auffassung spricht nach Ansicht des Gerichts vor allem die Tatsache, dass die enthemmende Wirkung des Alkohols und die Gefahr einer deutlichen Herabsetzung der Hemmschwelle bei erheblichem Konsum heute allgemein bekannt sind.

Im Hinblick darauf besteht regelmäßig kein Anlass, die Straftat eines Täters, der sich schuldhaft in einen Alkoholrausch versetzt hat, in einem milderen Licht zu sehen. Diese Richtung in der Rechtsprechung wird nun durch die Hamburger Bundesratsinitiative nachvollzogen.

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