„Justizsenator deckt rechtsfreien Raum“

photocaseGEFANGEN.jpegDie GAL-Bürgerschaftsfraktion wirft Justizsenator Lüdemann vor, einen rechtsfreien Raum im Zuständigkeitsbereich seiner eigenen Behörde zu decken. Hintergrund ist ein Beschluss des Oberlandesgerichts, in dem die Justizbehörde scharf gerügt wird.

Das Oberlandesgericht hat in einem Beschluss festgestellt, dass die Justizbehörde einem ehemaligen Gefangenen dafür Geld gezahlt hat, dass er einen Klageerzwingungsantrag zurücknimmt. Durch diese Rücknahme wurde ein Strafverfahren gegen den früheren Leiter der JVA Fuhlsbüttel beendet, das anderenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Verurteilung geführt hätte.

„Es kann nicht angehen, dass die Justizbehörde ihre Aufgabe darin sieht, Strafverfolgung in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich zu vereiteln. Auch Straftaten, die von leitenden Bediensteten im Strafvollzug begangen werden, müssen geahndet werden“, erklärt Dr. Till Steffen, rechtspolitischer Sprecher der GAL-Fraktion.

Mit der Feststellung durch das Gericht sind auch die bisherigen Erklärungen der Justizbehörde hinfällig, dass es keinen Zusammenhang zwischen der Zahlung und der Rücknahme des Antrags gab. Steffen: „Das Gericht hat das Verhalten der Justizbehörde als Täuschungsmanöver entlarvt“.

Die Justizbehörde hat durch ihren Sprecher zu dem Beschluss erklären lassen, dass künftig der Eindruck einer Verknüpfung einer Zahlung mit einem Strafverfahren vermieden werde. Steffen: „Schlimm genug, dass die Justizbehörde bisher die Öffentlichkeit getäuscht hat. Die einzige Lehre für den Senator scheint zu sein, dass die Täuschung verbessert werden muss. Herr Lüdemann soll eindeutig erklären, dass seine Behörde nicht mehr zu Lasten des Rechtsstaats mit Strafgefangenen paktieren wird.“

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