Isebek-Initiative stoppt Planungen des Bezirks

„Bezirksamt Eimsbüttel bekämpft direkte Demokratie“ überschreibt die Isebek-Initiative eine Pressemitteilung. Hintergrund: Die Initiative möchte mit dem Bürgerbegehren „Hände weg vom Isebek!“ Planungen des Bezirks stoppen und hat dabei vom Oberverwaltungsgericht vorläufig Recht bekommen.

Hier der Text der Initiative im Wortlaut:

Das Bezirksamt Eimsbüttel bemüht sich derzeit beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht um eine Beschneidung direktdemokratischer Bürgerrechte nach § 32 des Hamburgischen Bezirksverwaltungsgesetzes.

Während der wiedergewählte Bundespräsident Köhler gerade mehr direkte Demokratie in Deutschland einforderte, bemüht sich das Bezirksamt Eimsbüttel derzeit in einem Eilverfahren vor dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht, das nach dem Hamburgischen Bezirksverwaltungsgesetz den Bürgern zustehende Recht auf einen direktdemokratischen Bürgerentscheid in zentralen Punkten abzuschaffen. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Hamburg am 14. April 2009 in einer einstweiligen Anordnung dem Bezirksamt untersagt, eine dem Bürgerbegehren „Hände weg vom Isebek!“ entgegenstehende Entscheidung durch die Bezirksorgane zu treffen, und damit Beschlussfassungen zum Bebauungsplan Hoheluft-West 13 / Harvestehude 12 gestoppt. In einer umfangreichen Begründung zu der beim Oberverwaltungsgericht dagegen eingereichten Beschwerde stellt nun das Bezirksamt Eimsbüttel die Rechtmäßigkeit von Bürgerentscheiden, die sich gegen Bebauungspläne richten, generell in Frage. Angestrebt wird vom Bezirksamt offensichtlich eine Grundsatzentscheidung des Oberverwaltungsgerichtes, in der die Rechtswirkung von Bürgerbegehren in Bezug auf die Bauleitplanung ausgeschlossen werden soll.

Damit wird deutlich, dass das Gerichtsverfahren zum Isebek-Bürgerbegehren über den Bezirk Eimsbüttel hinaus für ganz Hamburg von Bedeutung ist, da die in § 32 des Bezirksverwaltungsgesetzes garantierten Rechte Hamburger Bürger auf direktdemokratische Mitentscheidung in den Bezirken landesweit bedroht sind.

Eine Zusammenfassung des Gerichts-Texts gibt es hier als PDF.

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