Halbes Studium, aber volle Studiengebühren

Aus der Antwort auf die Kleine Anfrage der wissenschaftspolitischen Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion Dr. Heike Opitz geht hervor, dass ein Großteil der Teilzeitstudierenden keine anteilige Ermäßigung der Studiengebühren verlangen kann. Sie zahlen voll, obwohl sie nur zur Hälfte studieren.

Nach dem Studienfinanzierungsgesetz ist zwar vorgesehen, dass Teilzeitstudierende nur anteilig Studiengebühren zahlen müssen. Der Senat betrachtet aber nur diejenigen als Teilzeitstudierende, die einen Studiengang studieren, der in seiner Studienordnung ausdrücklich ein Teilzeitstudium vorsieht.

Das Studierendenwerk geht jedoch in seiner 17. Sozialerhebung davon aus, dass rund 25 Prozent aller Studierenden de facto Teilzeitstudierende sind. Sie studieren weniger als 25 Stunden pro Woche und nutzen damit auch deutlich weniger Ressourcen der Hochschulen. Begründet liegt dies meistens darin, dass diese Studierenden ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren müssen oder aufgrund familiärer Verpflichtungen nicht mehr arbeiten können.

„Statt den Teilzeitstudierenden zu helfen, zieht sich Senator Dräger auf eine rein formale Begründung zurück. Es ist ein Skandal, dass gerade diejenigen, die für ihren Lebensunterhalt arbeiten müssen, nun doppelt zahlen“, sagt Heike Opitz.

Bis auf eine Ausnahme haben ausschließlich die neuen Bachelorstudiengänge das Teilzeitstudium in ihre Prüfungsordnungen aufgenommen. Die Prüfungsordnungen der alten Magister- und Diplomstudiengänge enthalten keine Regelung für ein Teilzeitstudium. Opitz fordert daher, dass der Senat auf die Hochschulen einwirkt, das Teilzeitstudium in alle Prüfungsordnungen aufzunehmen: „Es kann nicht sein, dass das Glück über die Möglichkeit der Gebührenbefreiung entscheidet. Hier muss Senator Dräger handeln und die Ungleichbehandlung beenden.“

Die Kleine Anfrage und die Antworten des Senates können Sie hier herunterladen.

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