Güterumgehung: Senat kürzt Lärmschutz-Mittel

Der stadtentwicklungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Jan Quast hat dem Senat Planspiele für einen Rückzieher beim Thema Lärmschutz an der Güterumgehungsbahn vorgeworfen. „Der Senat ignoriert bei diesem Thema den Willen der Bürgerschaft, und er verunsichert die Anlieger Bahnstrecke“, sagte Quast am Mittwoch. Hintergrund: Während die Bürgerschaft beschlossen hatte, für den Lärmschutz 1,5 Millionen Euro bereitzustellen, sind in einer aktuellen Senatsvorlage nur noch 600.000 Euro vorgesehen.

Am 12. Dezember 2007 hatte die Bürgerschaft beschlossen für den Lärmschutz von öffentlichen Einrichtungen, wie Kindertagesstätten und Schulen an der Strecke der Güterumgehungsbahn 1,5 Millionen Euro bereitzustellen (Bürgerschaftsdrucksache 18/7477 Neufassung). Die Summe basiert auf Schätzungen der Stadtentwicklungsbehörde. In einer Vorlage, die der Senat am Dienstag Abend im Haushaltsausschuss vorgestellt hat, sind aber nur 600.000 Euro für den Schutz öffentlicher Einrichtungen vorgesehen (18/7550). Auf Nachfrage stellten die Senatsvertreter lediglich vage in Aussicht, 2009 mehr Geld bereitstellen zu wollen. Tatsächlich stellten sie in der Drucksache den Bedarf allgemein mit nur noch 600.000 Euro dar.

Quast: „Offenbar hat die Stadt versäumt, für alle betroffenen öffentlichen Einrichtungen konkrete Planungen vorzunehmen. Wir stehen aber gegenüber den Anwohnern der Güterumgehungsbahn im Wort, die öffentlichen und sensiblen Einrichtungen vor dem ansteigenden Lärm zu schützen.“

Noch in diesem Jahr würden mehr und längere Güterzüge auf der Strecke fahren, so dass getreu dem Motto „Erst die Wand, dann die Bahn“ zügig mit den Lärmschutzmaßnahmen an öffentlichen Einrichtungen begonnen werden müsse. „Der Senat eiert herum. Das drängt erneut die Frage auf, wie ernsthaft es ihm mit dem Lärmschutz an der Güterumgehungsbahn ist“, sagte Quast.

Für die letzten Erfolge in Sachen Lärmschutz habe das Bundesverkehrsministerium gesorgt, indem es sicher stellte, dass die Bahn den Anliegern keine Unterhaltungskosten für die Lärmwände in Rechnung stellt. Damit könnten rund 20 Prozent Kosten eingespart werden, dies rechtfertige aber keine Kürzung um 60 Prozent, wie in der Senatsvorlage beschrieben.

Quast kündigte an, dass die SPD-Fraktion einen Antrag in die Bürgerschaft einbringen werde, der für 2008 die versprochenen Mittel vorsieht: „Wir wollen Planungssicherheit für eine zeitgerechte Lösung und wollen dafür die Mittel bereitstellen.“

Ein Gedanke zu „Güterumgehung: Senat kürzt Lärmschutz-Mittel“

  1. Welche rechtliche Bedeutung hat der „Beschluss der Bürgerschaft, für den Lärmschutz 1,5 Millionen Euro bereitzustellen“? Wenn daraus kein Rechtsanspruch abgeleitet werden kann, ist der Beschluss der Bürgerschaft hinfällig.
    Stimmt es, dass bereits passiver Lärmschutz in Form von Lärmschutzfenstern, -wänden oder -dächern gefördert wurden (gemäß der Förderrichtlinie des Bundes) und nun zusätzlich Lärmschutzwände gebaut werden sollen, zum Beispiel weil die bisherigen Massnahmen sich als nicht ausreichend erwiesen – und dass die Stadt Hamburg bereit ist, dafür 1,5 Millionen Euro auf Beschluss der hamburgischen Bürgerschaft zu zahlen (oder jetzt nur 600 000 Euro)?
    Stimmt es, dass das Bundesverkehrsministerium sicher stellte, dass die Bahn den Anliegern keine Unterhaltungskosten für die von der Stadt (und eventuell den Anliegern) mitfinanzierten Lärmschutzwände in Rechnung stellt?
    Gern hätte ich eine Antwort

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