‎Girokonto für jedermann: CDU sagt Nein

‎Das Girokonto für jedermann ist im Bundesrat an den CDU-Ländern gescheitert: Verbraucherschutzsenatorin Prüfer-Storcks nannte das „eine nicht nachvollziehbare Entscheidung gegen Menschen am Rande des Existenzminimums“.

Für Lohn und Gehaltszahlungen oder Sozialleistungen ist ein Girokonto Standard. Aber fast 700.000 Menschen in Deutschland haben kein solches Konto. Sparkassen und Banken sind bisher nicht verpflichtet Girokonten anzubieten, einen gesetzlichen Anspruch der Verbraucher darauf gibt es nicht. Dies sollte sich auf Initiative Hamburgs ändern. Doch die CDU-geführten Länder haben im Bundesrat gegen einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto gestimmt.

„Ein Girokonto ist zur Teilhabe am wirtschaftlichen und sozialen Leben unerlässlich und längst gesellschaftlicher Standard. Sein Fehlen wirkt wie ein soziales Stigma“, so Verbraucherschutzsenatorin Cornelia Prüfer-Storcks. „Die Blockade der B-Länder ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar. Mit der Gesetzesinitiative aus Hamburg wäre ein wirtschaftlicher Mindeststandard gewährleistet worden und das Existenzminimum hätte leichter vor Pfändungen geschützt werden können. Für die Banken und Sparkassen hätte die Regelung keine Mehrkosten bedeutet. In Zeiten, in denen die Steuerzahler die Rettungsschirme für Banken mit vielen Milliarden absichern müssen, wird diese Ablehnung bei den betroffenen Menschen auf kein Verständnis stoßen.“

Zum Hintergrund

Zum 1. Juli 2010 wurde der gesetzliche Kontopfändungsschutz vereinfacht und das P-Konto eingeführt, um den Lebensunterhalt für überschuldete Bürgerinnen und Bürger zu sichern. In einer Übergangsfrist bis 31. Dezember 2011 kann jeder, auch wenn das Konto gepfändet ist, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Sozialhilfe, Kindergeld und gesetzliche Renteneinkünfte innerhalb von 14 Tagen in voller Höhe abheben. Zum 1. Januar 2012 endet diese Frist, das heißt der bisherige Pfändungsschutz entfällt. Dann besteht dieser nur noch durch ein P-Konto. Bisher läuft aber das Pfändungsschutzkonto weitgehend ins Leere, weil Kreditinstitute es durch überhöhte Gebühren oder Leistungseinschränkungen konterkarieren. Während jährlich ca. 3 Mio. Konten bundesweit gepfändet werden, existieren bisher nur 250.000 P-Konten. Damit haben nur acht Prozent der überschuldeten Haushalte ein P-Konto.

Grundsätzlich hat jeder Kontoinhaber die Möglichkeit, sein Konto kostenlos in ein P-Konto umwandeln zu lassen. Im Falle einer Pfändung bekommen Verbraucher damit automatisch einen Pfändungsschutz für einen Grundfreibetrag von 1.028,89 Euro, ohne dass sie vorher bei einem Gericht einen Pfändungsschutzantrag stellen müssen, unabhängig von der Art Ihrer Einkünfte. Doch die Regelung greift nur dann, wenn Verbraucher tatsächlich ein Girokonto erhalten. Außerdem können Banken und Sparkassen finanzschwache Kundinnen und Kunden bisher durch hohe Gebühren oder eingeschränkte Kontofunktionen eines P-Kontos abschrecken. Mit der Neuregelung sollen die Entgelte für die Führung dieser P-Konten nicht höher sein, als die Gebühren, die für Girokonten üblicherweise fällig werden. Auch der Leistungsumfang den Banken und Sparkassen gewähren müssen, wird definiert. Sowohl die Bereitstellung einer EC-Karte, als auch die Nutzung des Online-Banking-Verfahrens sollen dazu gehören.

6 Gedanken zu „‎Girokonto für jedermann: CDU sagt Nein“

  1. Hier lässt die CDU/CSU wiedereinmal ihr hässliches, menschenverachtendes und blasphemisches Gesicht offen erkennen. Theoretisch müsste die Verfassungskonformität dieser Merkel&Co.-Parteien einmal ernsthaft geprüft werden.

  2. Die Sparkassen sind in vielen Bundesländern durch Sparkassengesetze und -verordnungen rechtlich verpflichtet („Kontrahierungszwang“), jedermann ein Konto auf Guthabenbasis zu eröffnen. In Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie in allen ostdeutschen Bundesländern (außer Berlin) bestehen durch die Sparkassengesetze und -verordnungen ein Anspruch auf ein Girokonto auf Guthabenbasis.

  3. Es gibt eine freiwillige Selbstverpflichtung der Banken und Sparkassen, der diese allerdings nicht nachkommen. Sie halten sich einfach nicht daran. Wem das nicht passt, der kann sich ja beschweren, wobei die Beschwerde meist ins Leere läuft.

  4. DAS it ein Klarer Verstoßt sowohl gegen Menschwürde- als auh gegen das Recht auf Teilhabe. Ds ist ein Rechtsbruch was da Beschlossen wurde.
    Aber wer schert sich in diesem Land noch um Grundrechte un Verfassung?

  5. die CDU will Unternehmertum, entscheidet sich aber gegen die Grundlagen. Wie ich waren bereits viele Unternehmer in der Situation ohne Konto leben zu müssen. Die Arroganz der Bankangestellten ist nicht zu überbieten. Sie müssen zum Handeln gezwungen werden. Die CDU zeigt sich als Unterlasser und muss damit leben, von Unternehmern verlassen zu werden.

  6. wer sagt denn ,das die CDU christlich ist – das ist doch nur Getue – bei denen haben doch alle die Taschen voll und besitzen ein Girokonto

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.