GEZ: Vermieter müssen Mieternamen mitteilen

Die GEZ-Fahnder erhalten bei ihrer Suche nach Schwarzsehern Unterstützung. Mit der Haushaltsabgabe, die ab 2013 das Rundfunkgebührenmodell ersetzt, werden Hauseigentümer unfreiwillig zu Mithelfern. Sie sind verpflichtet, auf Anfrage Namen und Kontaktdaten ihrer Mieter mitzuteilen.

Dies berichtet die Neue Westfälische in ihrer heutigen Ausgabe. „Damit wird die letzte Lücke geschlossen“, sagt Stefan Walter, Rechtsanwalt und Geschäftsführer von Haus & Grund, einer Interessengemeinschaft von privaten Hauseigentümern: „Der Eigentümer erhält ein Schreiben und ist dann verpflichtet, über den Wohnungsinhaber Auskunft zu geben.“ Mit der angestrebten lückenlosen Erfassung erreiche die Einziehung der Rundfunkgebühren eine neue Qualität. Zahlen muss zukünftig jeder Haushalt und zwar die volle Summe, selbst wenn es gar keinen Fernseher gibt oder nur das Radio läuft. Die Gesamteinnahmen werden, so Expertenschätzungen, mit dem neuen Gebührenmodell von 7,5 Milliarden Euro auf bis zu 10 Milliarden Euro ansteigen. Andererseits entfallen lästige und umständliche Erfassungen von Einzelgeräten und einzelnen Beitragspflichtigen. Ab 2013 sind also mit einem Beitrag pro Wohnung alle Nutzungen – vom Fernsehen über Hörfunk, PC, Handy und Autoradio – der in einem Haushalt lebenden Personen abgegolten.

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Ein Gedanke zu „GEZ: Vermieter müssen Mieternamen mitteilen“

  1. Achtung! das ist so nicht richtig. es handelt sich hier um eine werbekampagne der gonzo-journaille, die schon mal vorbereitend auf 2013 hinarbeiten.

    NOCH ist gar nicht raus, wo die GEZ überall daten saugen darf! wie aus der Antwort der Bundesregierung vom 25.01.2012 (Drucksache 17/8479)*) auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Kathrin Senger-Schäfer, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 17/8231 – zu „Datenschutzrechtliche Bedenken beim Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag“ deutlich hervorgeht, gibt es noch gar keine Beitragssatzung, mithin auch keine klare ansage, was vermieter sollen, müssen, dürfen und nicht zu tun brauchen:

    „… der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag mit seinen gesamten Bestimmungen erst zum 1. Januar 2013 in Kraft treten wird. Bis zum Inkrafttreten seien noch weitere rechtliche Regelungen zu schaffen. Dies betreffe insbesondere die künftige Beitragssatzung.“

    auch die GEZ selbst sagt auf ihrer website (heute eingesehen) kein wort darüber, dass sie vermieter ausquetschen dürfen. dies war ja nicht einmal den volkszählern bei der letzten volkszählung erlaubt.

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    *) http://dip.bundestag.de/btd/17/084/1708479.pdf

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