GEW unterstützt Volksinitiative zur Inklusion

Zur Begründung heißt es bei der GEW: „Der Beschluss des Landesvorstands im Dezember letzten Jahres, die Volksinitiative ‚GUTE Inklusion‘ zu unterstützen, ist der folgerichtige Schritt angesichts der Belastungen, denen die Kolleg_innen ausgesetzt sind. Die GEW stellt sich damit ihrer Verantwortung, zum Gelingen der Inklusion beizutragen.

Am 23. Januar haben die Initiatoren der Volksinitiative in der Senatskanzlei im Hamburger Rathaus den Beginn ihrer Unterschriftensammlung angemeldet. Das Ziel der Initiative, die aus engagierten Eltern, Pädagog_innen und Schüler_innen besteht, ist, die personelle und räumliche Ausstattung der schulischen Inklusion zu verbessern, damit alle Schüler_innen mit und ohne Förderbedarf ihre Potenziale im gemeinsamen Lernen entfalten können.

Die Entwicklung und Umsetzung schulischer Inklusion ist eine der bedeutsamsten bildungspolitischen Aufgaben unserer Zeit. Die qualitative Entwicklung einer inklusiven Unterrichts- und Schulkultur ist aber auch auf eine ausreichende personelle und räumliche Ausstattung angewiesen.“

Weiter behauptet die GEW: „Obwohl die SPD in ihrem Regierungsprogramm von 2011 die Ausweitung der integrativen Regelklassen und Integrationsklassen versprochen hatte, wurden beide ab 2012 durch die Bürgerschaftsdrucksache 20/3641 schrittweise abgeschafft. Damit wurden die Bedingungen einer inklusiven Bildung massiv verschlechtert.“

Die GEW Hamburg kritisiert seit Jahren offensiv und öffentlich die vermeintliche finanzielle Unterfinanzierung der schulischen Inklusion:
„Die Volksinitiative bietet die Chance, die notwendigen personellen und räumlichen Verbesserungen im Bereich der schulischen Inklusion durchzusetzen. So ist seit 2012 z.B. die Personalressource für Schüler_innen mit speziellem Förderbedarf im Vergleich zu den abgeschafften Integrationsklassen um ein Drittel gekürzt worden. Hatte die Bürgerschaft 2012 noch mindestens drei Unterrichtswochenstunden pro Schüler_in mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und emotionale-soziale Entwicklung (LSE) als notwendig erachtet, werden im jetzigen Jahrgang 5 weniger als zwei Unterrichtsstunden pro Schüler_in mit Förderschwerpunkt LSE zugewiesen.

Die Forderungen der Volksinitiative beziehen sich weitgehend auf den Standard, der bereits einmal bestanden hatte. Wenn sie erfüllt werden, ist die Personalzuweisung für Schüler_innen
– mit einem speziellen Förderbedarf nicht höher als in den ehemaligen Integrationsklassen.
– mit Förderbedarf LSE so hoch, wie die Bürgerschaft es 2012 beschlossen hat.
– mit speziellem Förderbedarf in Bezug auf Therapie- und Pflegestunden nicht höher als an den speziellen Sonderschulen.

Die Forderungen nach zusätzlichem Personal und Raum sowie die Schaffung von Barrierefreiheit entsprechen in allen Punkten der Beschlusslage der GEW von 2011 und 2012. In der Vorlage der Volksinitiative wird dabei nicht die Abschaffung der ReBBZ‘ und der speziellen Sonderschulen gefordert. Bürgerschaft und Senat werden aufgefordert, dass das nötige therapeutische und pflegerische Personal zusätzlich eingestellt wird und dass die Forderungen der Volkinitiative nicht durch Kürzungen in anderen schulischen Bereichen querfinanziert werden.

Es werden nun 10.000 gültige Unterschriften benötigt, damit sich die Hamburger Bürgerschaft mit den Forderungen der Volks- initiative auseinandersetzen muss. Angesichts prall gefüllter öffentlicher Kassen und weiter sprudelnder Steuereinnahmen können die Forderungen der Volksinitiative nicht mit dem Argument der Nichtfinanzierbarkeit zurückgewiesen werden.

Wann, wenn nicht jetzt, müssen wir also unsere Forderungen auf die Straße tragen?! Wir werden erfolgreich sein, wenn sich jedes GEW Mitglied aktiv beteiligt und in seinem Umfeld so viele Unterschriften wie möglich sammelt. Kolleginnen und Kollegen, beteiligt euch und unterstützt die Volksinitiative! Nur so können wir Verbesserungen im Interesse aller Beteiligten durchsetzen!“

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